Rein theoretische Rechtsfrage..

pestizide

Super Knochen
Hallo,

ich war heut so um 22 Uhr mitn Dino auf der Hundewiese. Dort wars total dunkel und ich hatt doch ein leicht mulmiges Gefühl, bin mir aber sicher, das Dino mich verteidigen würde, wenn etwas sein würde.

Und da hab ich mir eben die Frage gestellt, wie das rechtlich aussieht wenn..

A, ein fremder Hund mich einfach so anfallt und Dino dazwischen geht. Müsst ich dann dafür haften, wenn der andere Hund verletzt wird?

B, mich irgendein Mensch angeht, in welcher Form auch immer, und Dino mich verteidigt und vl den Menschen beisst? Bin ich dann schuld, weil er ohne Leine und Beisskorb unterwegs war? (eben wie gesagt auf nem Hundeauslaufplatz)

Ich hoff, ich komm nie in so ne Situation :o Wär aber eben wie gesagt, intressant zu wissen, wies dann aussieht.

Liebe Grüße
Eva
 
von einem Arbeitskollegen von mir ist der Papa in einer hohen Polizeilichen Position...da könnt ich mal nachfragen wennst magst!
Oder noch leichter...ruf einen RA oder bei der Polizei an und stell denen deine frage(n)...die sollten dir eine antwort geben können! ;)
 
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A, ein fremder Hund mich einfach so anfallt und Dino dazwischen geht. Müsst ich dann dafür haften, wenn der andere Hund verletzt wird?

B, mich irgendein Mensch angeht, in welcher Form auch immer, und Dino mich verteidigt und vl den Menschen beisst? Bin ich dann schuld, weil er ohne Leine und Beisskorb unterwegs war? (eben wie gesagt auf nem Hundeauslaufplatz)
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In beiden Fällen grundsätzlich eher ja, denn eine von Dir angenommene Bedrohung wirst Du schlecht beweisen können.

Im Fall B, angenommen, es verprügelt Dich jemand und der Hund kommt Dir zur Hilfe, dann wird das wohl unter Notwehr fallen.

Wenn Dich jemand aber "nur" bedroht, dann darf Dein Hund nicht ungestraft beißen.

Mag sein, es gibt ein paar Ausnahmen, zB wenn die Bedrohung durch den Angreifer sehr gefährlich ist, zB mit einem Messer, und es gibt auch noch Zeugen, die das belegen können.

Aber wenn Du völlig unverletzt und Dein Kontrahent unbewaffnet ist, dann würdest Du Dich für einen Hundebiss wohl verantworten müssen.
 
Soweit ich weiß gilt der Hund in so einem Fall als Waffe.
Und da schauts dann aus wie in unserem Notwehrgesetz:

§ 3 Notwehr
(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
(füs Österreich)

Notfalls erkundig dich aber lieber. Ich weiß nicht ob der Hund da allg. als "Waffe" einzustufen ist oder erst wenn er eine Schutzhundausbildung gemacht und bestanden hat...
 
........oder erst wenn er eine Schutzhundausbildung gemacht und bestanden hat...

Da eine Schutzhundausbildung, so wie sie in Österreich auf den Hundeplätzen angeboten und praktiziert wird, rein gar nichts mit "Beschützen" zu tun hat, kann ich mir da keinen Zusammenhang vorstellen.:rolleyes:

Polizeidiensthunde ( die eine ganz andere Ausbildung bekommen ) gelten allerdings als Waffe, das Abnehmen des Beißkorbs unterliegt ähnlichen Bestimmungen wie das Entsichern der Dienstwaffe und ist damit nur unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.
 
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