Prüfungsfragen und Teilnahme

sparschweinchen

Medium Knochen
Hallo

Laut Prüfungsordnung sind Sichtzeichen ja erlaubt
Zu jedem HZ ist zusätzlich ein Sichtzeichen erlaubt. Ein Sichtzeichen ist eine einmalige, kurze Handbewegung, ohne den Hund dabei zu berühren.
, werden aber bei der Prüfung meistens als Hilfe abgezogen. Was stimmt jetzt? Darf ich zb beim Platz mit der Hand zusätzlich eine Bewegung machen? Laut PO schon....

Muss man einem Verein angehören (wenn man Leistungsheft schon hat), um eine Prüfung machen zu können? Oder kann man sich einfach so anmelden?

Lg
 
Normalerweise muss man keinem Verein angehören - am besten einfach dort fragen, wo du die Prüfung machen willst?

Was die Handzeichen betrifft, du hast Recht. Das wird oft eigentlich ungerechtfertigt abgezogen.
Ist nicht in jeder Prüfungsstufe erlaubt - ich weiß es jetzt nicht auswendig, ich glaube, nur BGH1?
Ich würde, wenn ich es anwende, halt bei der Meldung dem Richter sagen, dass ich es so mache.
 
ich glaub es kommt darauf an wie du das sicht zeichen machst. eine flache hand zusätzlich gemeinsam zum Platz ist 1 Zeichen und gibt keinen Abzug. Die flache Hand bis zu, Boden geführt (dabei eben auch noch das kurze stehenbleiben) ist eine Führhilfe und gibt Abzug. Aber immer noch Besser als das Platz wäre verweigert.
 
Normalerweise muss man keinem Verein angehören - am besten einfach dort fragen, wo du die Prüfung machen willst?

Was die Handzeichen betrifft, du hast Recht. Das wird oft eigentlich ungerechtfertigt abgezogen.
Ist nicht in jeder Prüfungsstufe erlaubt - ich weiß es jetzt nicht auswendig, ich glaube, nur BGH1?
Ich würde, wenn ich es anwende, halt bei der Meldung dem Richter sagen, dass ich es so mache.

Nein in der PO steht bei jeder Stufe
Zu jedem HZ ist zusätzlich ein Sichtzeichen erlaubt. Ein Sichtzeichen ist eine einmalige, kurze Handbewegung, ohne den Hund dabei zu berühren.

ich glaub es kommt darauf an wie du das sicht zeichen machst. eine flache hand zusätzlich gemeinsam zum Platz ist 1 Zeichen und gibt keinen Abzug. Die flache Hand bis zu, Boden geführt (dabei eben auch noch das kurze stehenbleiben) ist eine Führhilfe und gibt Abzug. Aber immer noch Besser als das Platz wäre verweigert.
Das ist klar, aber aber wenn ich zb. gehe und "Sitz" sage und dabei den Finger zeige??
Kann man eigentlich was dagegen sagen, wenn man die Punkte abgezogen bekommt und aber nur Sichtzeichen (also keine Führerhilfe) verwendet hat?

Das ist irgendwie eine zweideutige Sache.

Zur Teilnahme: Kann man auch bei einem Turnier eine Prüfung ablegen, oder muss man zu einer Prüfung gehen?
 
Wieder was dazugelernt, danke! Das geht wirklich über jede Prüfungsstufe mit dem erlaubten Sichtzeichen:o:)

Ob das ganz früher mal anders war?
 
Mir wurd von meinen Trainerinnen auch gesagt, dass keine Sichtzeichen erlaubt sind,...:rolleyes: aber steht ja eindeutig drin, dass es nicht so ist (ob das die Richter auch wissen???:cool:)

Prüfungen kannst auch bei einem Tunier ablegen, werden im Normalfall aber etwas strenger bewertet als bei einer Ortsgruppenprüfung.

lg
 
Sichtzeichen sind erlaubt, sollten aber eigentlich nur so kurz sein, wie das Hörzeichen dauert um augesprochen zu werden.

Ist wie überall wo Menschen sind....Richter bewerten das eben etwas unterschiedlich. Aber erlaubt sind sie.
 
Das geht aber nur im BGH Sport. Im Schutzsport und in der Obedience sind andere Regelungen. Kommt auch darauf an ob du das Zeichen zeitgleich mit dem Kommando gibst oder ob du kurz stehenbleibst.
 
Das geht aber nur im BGH Sport. Im Schutzsport und in der Obedience sind andere Regelungen. Kommt auch darauf an ob du das Zeichen zeitgleich mit dem Kommando gibst oder ob du kurz stehenbleibst.

Ich kann hier nur aus ÖHU-Sicht sprechen.

Kurz stehenbleiben geht gar nicht. Die Übung lautet ganz eindeutig "Kommando aus der Bewegung". Kurz langsamer werden wird grad noch toleriert.

Keine Ahnung, wie das der ÖKV sieht. Bei der ÖHU gibts dafür ganz eindeutig Punkteab-/entzug.
 
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