Mietvertrag-Haltung von Tieren

Bettinusdan

Super Knochen
Vielleicht ist ja jemand rechtskundiger unter euch der sich den Absatz bezüglich Haustierhaltung in meinem Mietvertrag durchlesen könnte:

Die Haltung von Kleintieren ist dem Mieter ohne Zustimmung des Vermieters gestattet, soweit durch die Unterbringung in den Mieträumen eine Beeinträchtigung der Mietsache oder eine Belästigung von Hausbewohnern oder Nachbarn nicht gegeben ist.
Die Haltung von Hunden und Katzen sowie anderer Tiere muss dem Vermieter gemeldet werden.

Hört sich soweit ja gut an, oder? Da wir aber die Möglichkeit haben noch individuelle Vereinbarungen in den Mietvertrag zu schreiben, hab ich mir gedacht, ich frag mal nach, ob wir noch irgendwas mitreinnehmen sollen oder ob das so eh ausreichend ist.

Kurz zur Situation:
Wir wohnen in der Einöde in einem Haus im EG, es gibt noch eine weitere Partei im OG. Unsere Vermieterin hat nebenan im Haus ihr Büro.
Sie ist total tierfreundlich, mag unsere Hunde (hat uns sogar Familien mit Kindern vorgezogen, weil ihr Hunde lieber sind :D) und hat auch kein Problem mit Bellen und so (natürlich im normalen Rahmen).
Unsere Nachbarn wurden danach ausgesucht, dass sie kein problem mit den hunden haben. Sie sind zwar nicht hundenarrisch, aber sie stören sie auch nicht.

Sollt ich noch irgendwas einfügen? Man hört ja so oft was, dass plötzlich Probleme auftreten mit dem Mietvertrag und Hundehaltung, da will ich mich halt wirklich ordentlich absichern!

Danke im Voraus!:)
 
Naja ich würde mir die Hundehaltung zusätzlich SCHRIFTLICH geben lassen denn im Vertrag steht ja drin das nur Kleintiere
ohne Auskunft an den Vermieter gehalten werden dürfen und Hunde müssen Genehmigt werden. Das ist sehr wichtig
das es schriftlich passiert denn wenn einmal was sein sollte und du hast nichts in der Hand dann hast du Pech gehabt.
Ich habe gehört das in Österreich KATZEN unter Kleintiere fallen und somit nicht verboten werden können. Ob das stimmt weiss ich nicht
aber ich denke fast das das es so ist denn das wäre ein grosser eingriff ins Persönlichkeitsrecht wenn man nicht mal ne Katze halten dürfte ohne
Erlaubnis. Hunde sind immer ein Problem denn mein Vermieter hat mir damals nichts schriftliches geben wollen - eben aus dem dem grund das falls
mal etwas sein sollte er mir den Vertrag kündigen kann ohne ein Problem denn ich hab ja Hunde und er hat sie nicht Erlaubt... offiziell zumindest nicht.
 
Ich hätte Hunde jetzt auch zu kleintieren gerechnet...:o

Ansonsten steht ja, dass Hunde nur gemeldet, aber nicht genehmigt werden müssen!
 
Ich glaub im Falle eines Falles dreht der Vermieter es so das Hunde gemeldet werden müssen, da dieser sie auch genehmigt... oder eben auch nicht.
Also wenn ich nochmal umziehe lass ich es mir sicher schriftlich geben. Anzahl und Rasse der Hunde dann kann nichts mehr schiefgehen.
Wie gesagt mein Vermieter wollte schriftlich nichts hergeben... kann mir auch vorstellen das es blöd ist denn wenn wirklich Beschwerden vorliegen
kann er dann nicht viel machen und so könnte er sagen ausziehen oder die Hunde abgeben. Ist halt seine absicherung.
 
Im Prinzip ist es ja nur Formsache, weil die Hunde sowieso nur abends und am WE da sind. Sonst sind sie immer mit in der Arbeit.

Und falls es Beschwerden unserer Nachbarn geben sollte, weiß ich, dass vorher die gehen müssten, weil sie immer wieder betont, dass wir ihre besten und zuverlässigsten Mieter bisher sind (im gegenteil zu unseren Nachbarn).

Aber du hast schon recht, absichern ist nicht falsch, deswegen frag ich ja!:)

Ich werd mich mit ihr nochmal zusammensetzen und mit ihr durchgehen, was noch drinnen stehen soll!
 
Habe ja noch keinen Hund aber Kaninchen.

In meinem Vertrag steht, Tierhaltung nach Absprache mit Vermieterin.

Als ich eingezogen bin hatte ich noch meine Wellensittiche, da habe ich meiner Vermieterin (wohnt mit im Haus) eigentlich nur mitgeteilt das ich die mitbringen werde und sie hat auch nichts dagegen wenn es nicht durch Geruch oder Lärm die anderen Mieter stört. Hatte auch nie Probleme. Nachdem sich mein Vogelbestand auf natürliche Art und Weise leider verkleinert hat und letztlich ich ganz aufgegeben habe, habe ich nach Kaninchenhaltung garnicht erst gefragt. Mit den Kaninchen gabs bisherauch keinerlei Problem bzw es weiß auch keiner das ich sie habe.

Für Hundehaltung habe ich jetzt extra nochmal nachgehakt und es auch schriftlich das ich die Erlaubnis zur Hundehaltung habe mit der Einschränkung das ich alle Abnutzungen in der Wohnung die durch den Hund entsehen bei Auszug selber zahlen muss und natürlich auch wie bei den anderen Kleintieren das es keine Beschwerden von Nachbarn durch Lärm oder Geruch vom Hund kommen dürfen.

Ich habe schon mehrere Hunde im Haus gesehen, von daher gehe ich davon aus das es bei mir sicherlich auch deswegen keine Beschwerden von Nachbarn kommen werden. Ich meine das ein Hund auch mal bellt wird nicht zu vermeiden sein, aber er sollte halt kein Dauerkläffer sein.
 
:)Unbedingt schriftlich und ganz genau festlegen. Alles was nicht festgeschrieben ist in einem Mietvertrag im Zweifelsfall Auslegungssache und das kann zu schlimmen Überraschungen führen.

Wenn Vermieter so tierfreundlich ist, kann es gegen ein schriftliches Festlegen ja auch keinen Einwand geben.
 
Wir schreiben in unsere Verträge von Anfang an rein, dass es einen Hund gibt der mitzieht in die Whg. Kostet bei uns allerdings 1 Kaution mehr :o.
Denke das ist ok was ich gelesen habe, aber man sollte beim Einzug trotzdem den Hund, oder die Tiere die man hat, schriftlich festhalten.

LG Sylvia
 
Würde dir auch raten, eure Hunde schriftlich festzuhalten und dass ihre Haltung genehmigt ist. Hunde fallen bei Mietverträgen nicht unter Kleintiere.

Wenn ihr euch mit eurer Vermieterin so gut versteht, dann sollte es ja auch kein Problem sein sie im Mietvertrag aufzunehmen. Sicher ist sicher. :)
 
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