rosanna
Super Knochen
Hallo,
arbeitet jemand von Euch zufällig bei einer Bank? Oder kennt sich sehr gut mit Überweisungen aus?
Ich habe in meiner Verwirrtheit jemanden etwas zu viel Geld überwiesen, über Online-Banking. *hüstel* War an einem Feiertag, ich hab es GsD sofort gemerkt, Überweisung war aber schon draußen. Ich ruf ca. 10 Min. später die 24-h-Hotline meiner Bank an, geb eine Reklamation auf, sagt mir die nette Telefonistin: "Bei einer Reklamation muss der Empfänger mit der Rückbuchung einverstanden sein. Man muss halt die Überweisung vor dem Absenden genau kontrollieren... " Dankeschön, tja ...
Weiters: Ich möge doch die Verkäuferin bitten mir das Geld zurückzuüberweisen. Das ginge wesentlich schneller als eine Reklamation...
Am nächsten Tag latsch ich gleich in der Früh zur Bank, erhalte die selbe Auskunft. Gespräch mit dem Filialleiter (es war ein ziemlich heftiger Betrag, daher ....), dasselbe. Ich erwähne, dass ich dann ja auf den Goodwill des Empfängers angewiesen bin. Meint dann der Bankmensch, das mir im Worst-Case nur ein Gerichtsverfahren, wo das Grundgeschäft eruiert wird, bleibe. Toll dann bleibt von meiner Kohle sicher viel übrig ...

Okay, ich mach die Verkäuferin ganz narrisch, wird mir versprochen, das Geld zurückzuüberweisen, sobald es am Konto ist. So heute ist das Geld bei ihr angekommen und die Differenz ging - ohne ihre Einwilligung - sofort wieder retour. GsD, mir fällt ein riesen Stein vom Herzen. Nur ...
Mich würde nun interessieren was den nun stimmt.
Hab ich jetzt wirklich von meiner Bank 3 x die falsche Auskunft gekriegt? Oder war das einfach Versehen, dass sie kein Einverständnis für die Rückbuchung erteilen musste?
LG
Rosanna
arbeitet jemand von Euch zufällig bei einer Bank? Oder kennt sich sehr gut mit Überweisungen aus?
Ich habe in meiner Verwirrtheit jemanden etwas zu viel Geld überwiesen, über Online-Banking. *hüstel* War an einem Feiertag, ich hab es GsD sofort gemerkt, Überweisung war aber schon draußen. Ich ruf ca. 10 Min. später die 24-h-Hotline meiner Bank an, geb eine Reklamation auf, sagt mir die nette Telefonistin: "Bei einer Reklamation muss der Empfänger mit der Rückbuchung einverstanden sein. Man muss halt die Überweisung vor dem Absenden genau kontrollieren... " Dankeschön, tja ...


Am nächsten Tag latsch ich gleich in der Früh zur Bank, erhalte die selbe Auskunft. Gespräch mit dem Filialleiter (es war ein ziemlich heftiger Betrag, daher ....), dasselbe. Ich erwähne, dass ich dann ja auf den Goodwill des Empfängers angewiesen bin. Meint dann der Bankmensch, das mir im Worst-Case nur ein Gerichtsverfahren, wo das Grundgeschäft eruiert wird, bleibe. Toll dann bleibt von meiner Kohle sicher viel übrig ...


Okay, ich mach die Verkäuferin ganz narrisch, wird mir versprochen, das Geld zurückzuüberweisen, sobald es am Konto ist. So heute ist das Geld bei ihr angekommen und die Differenz ging - ohne ihre Einwilligung - sofort wieder retour. GsD, mir fällt ein riesen Stein vom Herzen. Nur ...
Mich würde nun interessieren was den nun stimmt.

LG
Rosanna