Hund wurde von anderem Hund gebissen

Umbas

Neuer Knochen
Hallo Leute,
Mein Hund, an der Leine, wurde von einem anderem Hund, ohne Leine, gebissen. Dies geschah nicht in einer Hundezone. Jetzt will der andere Besitzer nicht zahlen und bei der Polizei haben sie mir gesagt, dass ich keine Sache anzeigen kann die eine andere Beschädigt hat. Es kommt zu Aussage gegen Aussage und dann kann man schwer was tun haben sie gemeint...
Habt ihr iwelche nützlichen Infos diesbezüglich?
 
War niemand in der Nähe?

Es ist doch Beweis genug, dass dein Hund verletzt ist und vom Tierarzt behandelt werden musste, der andere Hund nicht.. Der Tierarzt kann doch auch auf die Rechnung schreiben, wegen Beißerei...

Und eigentlich kann man immer eine Anzeige machen... ich würde noch einmal mit dem Hundebesitzer reden, dass du von einer Anzeige absiehst, wenn er die Tierarztkosten begleicht.. und frage mal auf dem Ordnungsamt nach, ob es bereits Vorfälle gab..

Alles Gute für deinen Hund...
 
Es ist eigentlich eher ganz banal so, wer den Schaden verursacht, haftet auch.
Erst recht, wenn deiner angeleint war. „Schuld“ zählt da weniger.
Sind beide verletzt, könnte man streiten, wer wie viel zahlt. Aber so?
 
Gar keine Frage, der HH des beissenden Hundes muss zahlen, aber wie bringt man das durch wenn die Polizei keine Anzeige aufnimmt? Was ich übrigens gar nicht nachvollziehen kann.
Vielleicht hat der TA oder eine Tierschutzorganisation eine Idee wie du zu deinem Recht kommst.
Ich wünsche euch auf jeden Fall alles Gute
 
Anzeige aufnehmen bedeutet Arbeit......Schreibarbeit.....ich würde es einfach bei einem anderen Wachzimmer noch mal versuchen, oder mit mehr Nachdruck. Du willst ja nicht den Hund belangen, sondern den Halter.
 
Ja, aber er kann ja genau das Gegenteil aussagen und keiner war in der Nähe..

Du hast mit deinem Hund den Schaden, egal was der andere HH aussagt.. wenn der andere HH nicht mit sich reden lässt, gehe zur Polizei.. und selbst wenn die wieder etwas von Sachbeschädigung sagen, dann muss halt die Sachbeschädigung beglichen werden, aber sie sollen es aufnehmen.. und lasse dir vom Tierarzt eine Rechnung geben, auf der die Behandlung wegen Beißerei aufgeführt ist.

Ich würde trotzdem unabhängig der Anzeige, auch beim Ordnungsamt nachfragen..
 
Ist es nicht so, dass wenn der andere Halter sich weigert die Tierarztkosten zu erstatten einem ja sowieso nur übrig bleibt zu einem Anwalt zu gehen und zivilrechtlich zu klagen ? ... aber ob das ohne Zeugen überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann ist auch fraglich ...
 
bei der Polizei haben sie mir gesagt, dass ich keine Sache anzeigen kann die eine andere Beschädigt hat

Hat das ein Polizist gesagt oder haben das dort mehrere zu dir gesagt?
Dann solltest du das nämlich melden!!!

Diese Aussage ist nämlich einfach nur dumm und falsch! Und ich gehen mal davon aus, dass dir gegenüber bewusst diese falsche Aussage gemacht haben, damit sie keine Arbeit haben mit so einer "Nichtigkeit".

Ich würd die Anzeige woanders machen und dann aber auch dieses Revier melden.
Und dann auf alle Fälle nochmal zu denen hinfahren und sagen, das es gut zu wissen ist, dass dein Hund, Autos, Häuser, ect. alles mögliche ruinieren kann und du fein raus bist, denn schließlich kann man keine Sache anzeigen die eine andere beschädigt hat.. :rolleyes:
 
FALSCH dancer! Die Polizisten haben absolut korreltr Antwort gegeben!

Hundebisse sind Zivilrechtssache und nix Strafrechtliches
 
FALSCH dancer! Die Polizisten haben absolut korreltr Antwort gegeben!

Hundebisse sind Zivilrechtssache und nix Strafrechtliches

Ob eine strafbare Handlung vorliegt entscheiden in Österreich aber schon noch Gerichte, und nicht irgendein Exekutivbeamter.
Selbst wenn Sachbeschädigung hier nicht vorliegt (ob es einen Vorsatz gegeben hat, kann/darf der Beamte allerdings auch nicht entscheiden), ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ($5) und ein Verstoß gegen eine etwaige Leinen/Maulkorbpflicht (es steht nicht dabei, wo sich der Vorfall zugetragen hat) in Betracht zu ziehen. Ganz sicher kann ein Hundebiss zur Anzeige gebracht werden. Was nachher draus wird steht auf einem anderen Blatt, aber ein Beamter, der einen Bürger mit diesem Anliegen abwimmelt, handelt sicher nicht korrekt.

(Vergleiche mit dem Fall mit €400 Strafe für Anspringen aus dem anderen Thread, das hätte ja sonst auch nicht angezeigt werden können)
 
Welcher Absatz aus dem 5 würde denn deiner Meinung nach bei nem normalen Hundebiss greifen? Ist ja kein Hundekampf

Und doch bei schlichtweger Unzuständigkeit darf doe Polizei gsd nach wie vor auf den Zivilrechtsweg verweisen!
Den anderen Thread kenn ich nicht, kann ich somit auch keinen Bezug drauf nehmen!
In diesem Falle ist die Vorgangsweise jedoch so

Ein Weg zum Bezirksgericht, wo Zuständigkeit herrscht, ist wohl ratsamer
 
Und zum Thema Sachbeschädigung: eine Sache kann laut StGB keine Sache beschädigen! Somit ist ein Vorliegen vom €125 StGB jedenfalls nicht gegeben
 
§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen

Das trifft ja wohl auf eine Bissverletzung zu.
("insbesondere" heißt nicht "ausschließlich!)

Hör bloß auf mit dem Schwachsinn von wegen "eine Sache kann nicht..." ein Tier ist keine Sache, sondern ein TIER und für das Verhalten eines Hundes ist sein Halter verantwortlich.
Hetze ich meinen Hund auf einen anderen Hund oder bringe ihn dazu, eine Sache zu beschädigen, kann man unter Umständen von Vorsatz reden -> Sachbeschädigung -> Strafrecht. Ob das zutrifft klärt ein GERICHT!
Auch für Verwaltungsübertretungen (Tschg, Hundehalteverordnung) ist die Polizei zuständig.
Einzig eine Schadenersatzklage für die entstandenen Tierarztkosten wäre zivilrechtlich beim Bezirksgericht anzustreben.

Wenn so das rechtsverständnis unserer Exekutivbeamten ausschaut ("hauptsach wir ham ka arbeit!") brauchst dich nicht über den schlechten Ruf der Polizei wundern......
 
Und zum Thema Sachbeschädigung: eine Sache kann laut StGB keine Sache beschädigen! Somit ist ein Vorliegen vom €125 StGB jedenfalls nicht gegeben

So einfach ist die Interpretation und Anwendung von Gesetzen allerdings nicht.

Hunde (Tiere) werden nur in ganz bestimmten Zusammenhängen vor dem Gesetz als Sache eingestuft, in anderen Zusammenhängen nicht.

Wenn z.B. ein HH seinen Hund extra von der Leine lässt, damit dieser das Kinderfahrrad des Nachbarn zerstört, dann liegt selbstverständlich eine Sachbeschädigung mit Vorsatz vor und das fällt unter das Strafrecht.

Und das Strafrecht ist auch ganz eindeutig, wenn das was Du als "Sache" bezeichnest, nämlich ein Hund, einen Menschen "beschädigt" sprich verletzt. Das kann vorsätzlich oder nicht vorsätzlich geschehen, jedenfalls ist das Strafrecht zuständig.
 
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