Hallo Jimny,
In Österreich ist Tierschutz Landessache und im Tierschutzgesetz wären diese Eingriffe geregelt.
Hier ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz Oberösterreichs (1995):
Tierquälerei:
§ 5
Besondere Formen der Tierquälerei
(1) Als Tierquälerei im Sinn des § 4 gilt
insbesondere:
1. jeder Eingriff, der nicht im Interesse
der Gesundheit eines Tieres liegt, wie ein
Eingriff zur Durchtrennung der
Stimmbänder oder ein Eingriff, der
ausschließlich züchterischen
Konventionen zur Entsprechung von
Rassemerkmalen dient;
2. schmerzhafte Eingriffe oder
Behandlungen, die in unsachgemäßer
Weise oder ohne vorherige Betäubung
durchgeführt werden;
.... und weiter geht´s ...
(2) Nicht als Tierquälerei gelten:
1. Eingriffe und Maßnahmen, die vom
Tierarzt aus veterinärmedizinischen
Gründen als erforderlich erachtet werden;
....
6. das fachgerecht durchgeführte Kürzen
der Rute und Entfernen der Wolfskralle
bei Hunden, sofern der Eingriff im
Interesse der Gesundheit des Tieres liegt;
bei Hunden über sechs Tagen hat dies
unter Betäubung zu erfolgen;
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Wieweit liegt es wohl im Interesse der Gesundheit eines Tieres, nicht artgerecht kommunizieren zu können.
Und: Der Wolf hat Stehohren. Man züchtet Hunderassen mit Hängeohren, die man zurechtschnippeln muß, damit sie wieder stehen.
Das zum Thema Rassestandard.
Solange es Tierärzte gibt, die ihre eigenen Hunde verstümmeln, wird es wohl ein Kampf gegen Windmühlen bleiben.