Frage zu Kaufvertrag - Haus

unsere verträge für den verkauf von 2 eigentumswohnungen und den kauf des grundstückes wurden jeweils von einem RA erstellt und diese werden dann vom notar geprüft und die unterschriften notariell beglaubigt. alle 3 "fälle" waren vollkommen in ordnung und problemlos.

bitte jedoch darauf achten, dass geld an den verkäufer erst fliessen darf, wenn neuer eigentümer im grundbuch ist!!!! geld befindet sich in der zwischenzeit verzinst auf einem so genannten treuhankonto beim RA!
 
Genau, das gesamte Geld kommt aufs Treuhandkonto und naja, es geht davon nix an den Verkäufer.. sondern an Schuldner, wenn alles abgehandelt ist.. :o
 
naja, ist ja egal, WER das geld dann bekommt, aber hauptsache ist, dass es erst ausbezahlt ist, wenn du/ihr im grundbuch bist/seid;)
 
in graz dauert es recht lange, ca 1-3 monate (wobei 1 monat recht selten ist). bei anderen bezirksgerichten ausserhalb geht es schon viel, viel schneller.
 
Wielang dauert das eigentlich durchschnittlich, bis wir im Grundbuch sind? :o

das kann man leider nicht pauschal sagen, weil es darauf ankommt, wieviel auf den grundbuchsgerichten gerade zutun ist. üblicherweise in großstäden viel länger, als auf dem land. auch werden dir erst die grundbuchskosten vorgeschrieben und danach erfolgt erst die einverleibung des eigentumsrechtes. auch gehts im winter schneller, weil da die leute eher nicht so viel liegenschaften kaufen, als wie im sommer, wo noch dazu gerichtsferien sind.

z.b. habe ich meine wiener wohnung mit 1.10. seinerzeit verkauft und am 24.12. (jaaaaa*ggg*) kam der postler mit dem grundbuchsbeschluss (also mit der einverleibung des eigentumsrechtes des neuen wohnungseigentümers, wovon man ja als verkäufer auch ein exemplar bekommt).
 
Man bekommt eine Zusicherung, dann kann das Geld fließen. So wurde es mir heut von mehreren Seiten gesagt und jetzt auch vom RA bestätigt, steht auch so im Kaufvertrag.

Dass das Geld erst fließen darf, wenn wir die Zusicherung erhalten haben, die kommt mit der Post :)
 
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