Empfehlung Anwalt/Besitzrecht/Besitzer unauffindbar

abfelpaum

Neuer Knochen
Liebe Leute,
ich bin auf der Suche nach Empfehlunge für ein Anwalt in Wien, der sich gut in Tierrecht, Halterecht bzw Zivilrecht auskennt.

Es geht um einen Hund, der vor sieben Monaten privat und ohne schriftliche Vereinbarung von seinem Eigentümer zu einer Pflegestelle gebracht wurde, um ins Ausland zu reisen, sich dann jedoch nicht mehr gemeldet hat und bis heute unklar ist, wo er sich befindet. Alle Versuche zur Kontaktaufnahme waren erfolglos. Die Pflegestelle würde den Hund jetzt gerne weitervermitteln, da sie sich nicht mehr darum kümmern kann, jedoch ist die Lage rechtlich schwierig. Ich habe vom Veterinäramt die Auskunft bekommen, dass der Eigentümer weiterhin Eigentümer bleibt (die Pflegestelle oder der neue Besitzer hat nur das Halterecht). Der Eigentümer kann jederzeit wieder auftauchen und den Hund zurückfordern (wobei man ihm dann jedoch die Kosten in Rechnung stellen könnte), und auch die Ummeldung in der Heimtierdatenbank wäre de facto unmöglich. Hat jemand einen ähnlichen Fall schon einmal erlebt und was habt ihr gemacht? Wer kann einen Rechtsanwalt zur Beratung in Wien empfehlen?
Ich habe bereits mit einem Juristen von der Tierschutzombudsstelle sowie mit dem Veterinäramt/MA 60 telefoniert, von dort kamen die Auskünfte, aber ich möchte noch weitere rechtliche Auskunft einholen. Danke!





 
Ich kenne einen Fall, da wurde der Hund dem Eigentümer abgenommen, weil der Hund sehr schlecht gehalten wurde.. weil aber in der Regel den Haltern die Hunde wieder zugesprochen werden, ist in diesem Fall der Hund "abgehauen" also er war nicht mehr auffindbar.. ;-)

In Deutschland könnte ich dir einen guten Anwalt empfehlen, bei euch leider nicht..
 
Danke euch allen schon mal! Ich hatte gehofft, in Wien jemanden zu finden, aber gut zu wissen, dass Dr. Chyba hier so viele empfehlen!
 
gibts in vösendorf nicht solche fälle auch mal?

ich würde soetwas ehrlich gesagt privat gar nicht regeln, sondern schauen dass der hund in die zuständigkeit eines TS-vereines fällt. die wissen wie lange man einen hund für den eigentümer aufbewahren muss, ab wann vergaben möglich wären etc...
ich bin mir sicher dass es da fristen geben müsste...
 
Hallo! Die Lage ist da etwas anders: Der Hund ist kein Fundhund, das heißt er gilt laut dem Tierschutzgesetz nicht als "zurückgelassen", da der Eigentümer, auch wenn er jetzt untergetaucht ist, sich um die gute Verwahrung des Hundes gekümmert hat. Kein Tierschutzverein nimmt den Hund, da dafür die Verzichtserklärung des Eigentümers notwendig ist. Die Pflegestelle, bei der der Hund derzeit ist, kann/darf diese Verzichtserklärung nicht unterschreiben. Ja, es gibt Fristen, aber eben nur bei Fundhunden, ausgesetzten Hunden oder wenn der Eigentümer selbst den Hund an das Tierheim übergibt. Alles trifft hier nicht zu. Der Hund hat ja einen Impfpass und alles, ist registriert und gechipt - nur der Eigentümer ist eben unauffindbar bzw wahrscheinlich im Ausland. Bei Eigentümern, die einfach abhauen, gibt es leider keine Fristen - es ist eine Gesetzeslücke, wie mir das Veterinäramt bestätigt hat.
 
Vielleicht bin ich ja grenzenlos naiv, aber so, wie die Lage geschildert ist, hätte ich Sorge, dass dem Halter etwas passiert sein könnte und er sich deshalb nicht mehr meldet. Wurde diese Variante denn geprüft?
 
Vielleicht bin ich ja grenzenlos naiv, aber so, wie die Lage geschildert ist, hätte ich Sorge, dass dem Halter etwas passiert sein könnte und er sich deshalb nicht mehr meldet. Wurde diese Variante denn geprüft?

dass private tierschutzorgas den hund ablehnen, sehe ich noch irgendwo ein, sie wollen sich mit dem problem nicht plagen
aber wenn der hund in wien lebt wäre offiziell das tierquartier zuständig? jedenfalls so weit ich es erfasst habe wurde es als wr zuständigkeit errichtet

wenn zb ein hund gefunden und abgegeben wird, wird der ja auch aufgenommen und vorerst versorgt, wenn der hund chip hat und darüber der besitzer bekannt ist

also ganz verstehe ich die ablehnungen nicht...


jedenfalls keiner kann seinem nachbarn den hund kurz überlassen für die dauer eines einkaufs und dann für ein halbes jahr verschwinden
unter seriöser unterbringung versteht man in der regel etwas anderes...
versteh mich nicht falsch ich bin nicht dafür dass der hund in ein tierheim kommt, aber nur ein verein kann die angelegenheit seriös regeln
was man privat macht, dafür haftet man dann
selbst wenn man im recht wäre, die kosten sind nun mal kosten, wenn die angelegenheit vor gericht kommt
 
@newt
Vielleicht stehe ich auf der Leitung, aber ich kann keinen Zusammenhang zwischen dem, was du schreibt, und dem, was du von mir zitierst, erkennen.
Für den Fall, dass ich mich nicht klar ausgedrückt habe, kurze Erklärung.
Es geht um einen Hund, der vor sieben Monaten privat und ohne schriftliche Vereinbarung von seinem Eigentümer zu einer Pflegestelle gebracht wurde, um ins Ausland zu reisen, sich dann jedoch nicht mehr gemeldet hat und bis heute unklar ist, wo er sich befindet. Alle Versuche zur Kontaktaufnahme waren erfolglos.

Hallo! Die Lage ist da etwas anders: Der Hund ist kein Fundhund, das heißt er gilt laut dem Tierschutzgesetz nicht als "zurückgelassen", da der Eigentümer, auch wenn er jetzt untergetaucht ist, sich um die gute Verwahrung des Hundes gekümmert hat. [...] Der Hund hat ja einen Impfpass und alles, ist registriert und gechipt - nur der Eigentümer ist eben unauffindbar bzw wahrscheinlich im Ausland.
Hier wird ganz klar ausgesagt, dass ein Hund, der offenbar bis dahin verantwortungsbewusst gehalten wurde, vom Besitzer nicht mehr abgeholt wurde. Der Besitzer ist nach einer Auslandsreise verschwunden. Meine Sorge wäre, dass dem Besitzer etwas zugestoßen ist und er sich deswegen nicht mehr meldet. Meine Frage war, ob diese Möglichkeit geprüft wurde (z.B. bei der Polizei).
Ich hoffe, ich konnte verdeutlichen, was ich meine.
 
Hallo! Danke für deine Antwort. Nur zur Klarstellung: Der Hund wurde nicht kurz, sondern für die Dauer ca. eines halben Jahres der Pflegestelle überlassen. Leider gibt es nichts Schriftliches. Der Eigentümer ist danach einfach nicht mehr aufgetaucht, sein Verbleib unbekannt. Eine Meldeauskunft erhalten wir nicht, da wir zwar seinen Namen, aber nicht sein Geburtsdatum wissen. Er reagiert auf keine Kontaktaufnahme, weder Telefon noch soziale Medien. Ich habe lange mit dem Veterinäramt, das auch für die Unterbringung der Tiere im Tierquartier zuständig sind, telefoniert. Die MA 60 bringt nur Tiere im Tierquartier unter, die behördlich abgenommen oder ausgesetzt wurden. Beides ist bei dem Hund nicht der Fall, da sich der Eigentümer ja um eine artgerechte Verwahrung des Tieres gekümmert hat. Auch der WTV würde den Hund nicht nehmen, da dort der Eigentümer eine Verzichtserklärung unterschreiben müsste....
 
Bitte entschuldige, ich habe versehentlich auf eine andere Antwort geantwortet!
Zu der Frage, ob ihm etwas zugestoßen sein könnte: Das dachten wir zuerst auch, aber er hat vor kurzem sein Facebook-Profil upgedatet, also dürfte er am Leben sein. Er antwortet nur auf keinerlei Kontaktaufnahme. Er befindet sich höchtstwahrscheinlich im Ausland. Die Polizei wurde nicht benachrichtigt, da er ja offenbar am Leben ist.
 
Ich weiß nicht wie das mit den professionellen Pflegestellen ist, aber gibt es da keine Verträge die unterschrieben werden? Es kann ja nicht sein, dass mir jemand ein Hund in Pflege gibt, ihn vielleicht Jahre nicht mehr abholt und ich keine Möglichkeit habe, das Tier abzugeben bzw es gut zu vermitteln..
 
Hallo Caro1,
die Pflegestelle ist eine Privatperson und nicht professionell. Sie hat es leider verabsäumt, sich etwas Schriftliches geben zu lassen, sonst gäbe es jetzt das Problem nicht. Das Veterinäramt bestätigt mir, dass das eine Gesetzeslücke ist. Es gibt ähnliche Fälle, wenn Paare sich trennen, und derjenige, der der Eigentümer des Hundes ist, den Partner verlässt und den Hund beim Partner zurücklässt. Es handelt sich dann um eine ähnliche Situation - nur dass der Ex-Partner in den meisten Fällen noch irgendwie greifbar ist.
 
Danke für die Info.. Oh je, dann ist das wirklich eine verzwickte Situation und blöd für die Pflegestelle, die für den Hund jetzt aufkommen muss und nicht weiß, wie es weiter geht..

Ich würde vermutlich den Hund versuchen gut zu vermitteln... sollte sich wirklich nach Jahren noch mal der Halter melden, ihm mitteilen, dass der Hund abgehauen ist.. Sie hätte es ja nicht melden können, weil der Besitzer nicht auffindbar... ;)
 
Hallo Caro,
ja, wahrscheinlich wird sie es so machen. Wir haben die rechtliche Auskunft bekommen (von der Tierschutzstiftung Wien) dass der Eigentümer, falls er wirklich nochmal auftauchen sollte, dann den Hund wohl erst gerichtlich herausklagen müsste bzw. man ihn dazu verpflichten könnte, dann erst mal alle aufgelaufenen Kosten zu übernehmen....
 
Hallo Caro,
ja, wahrscheinlich wird sie es so machen. Wir haben die rechtliche Auskunft bekommen (von der Tierschutzstiftung Wien) dass der Eigentümer, falls er wirklich nochmal auftauchen sollte, dann den Hund wohl erst gerichtlich herausklagen müsste bzw. man ihn dazu verpflichten könnte, dann erst mal alle aufgelaufenen Kosten zu übernehmen....

wenn der hund "gestorben wär", gäbs die ganze diskussion nicht
 
wie bekommst den chip raus, wennst ihn sterben lassen willst? ist illegal
mit einfach so weitervermitteln auch schwierig, da hund ja wahrscheinlich vom noch-besitzer registriert ist, muß ja geändert werden, dazu braucht man zugangsdaten
da er aktuellen fb account hat, würd ich jemand anderen oder ein fake-profil "vorschicken", vielleicht kann kontakt so hergestellt werden. am besten gleich mit : ich bin der neue besitzer vom hund, brauch bitte unterschrift auf verzichterklärung, um hund ordnungsgemäß auf mich anmelden zu können
klagen ist eine langwierige sache
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Meldeauskunft sollte auch ohne Geburtsdatum möglich sein, wenn man zb die letzte Adresse kennt. Hilft aber nix, wenn die Person im Ausland ist?

Ich würde mir nicht so viele Gedanken machen. Wie erwähnt, eine Klage auf Herausgabe wäre umständlich und teuer für den Exbesitzer, die Wahrscheinlichkeit, dass ihm so viel an dem Hund liegt in Anbetracht seines Verhaltens sehr gering.

Und vielleicht findet sich ein Tierarzt, der den alten Chip (ist der Hund überhaupt gechipt?) in Kenntnis der Sachlage übersieht und einen neuen Chip einsetzt?
 
Zuletzt bearbeitet:
wär ja der idealfall, wenn er keinen chip hätte, dann wäre er registriert auch nicht. wenn chip aber gewandert ist, kanns sein, daß er mit lesegerät gar nicht mehr gefunden wird:)
 
Oben