Liebe Leute,
ich bin auf der Suche nach Empfehlunge für ein Anwalt in Wien, der sich gut in Tierrecht, Halterecht bzw Zivilrecht auskennt.
Es geht um einen Hund, der vor sieben Monaten privat und ohne schriftliche Vereinbarung von seinem Eigentümer zu einer Pflegestelle gebracht wurde, um ins Ausland zu reisen, sich dann jedoch nicht mehr gemeldet hat und bis heute unklar ist, wo er sich befindet. Alle Versuche zur Kontaktaufnahme waren erfolglos. Die Pflegestelle würde den Hund jetzt gerne weitervermitteln, da sie sich nicht mehr darum kümmern kann, jedoch ist die Lage rechtlich schwierig. Ich habe vom Veterinäramt die Auskunft bekommen, dass der Eigentümer weiterhin Eigentümer bleibt (die Pflegestelle oder der neue Besitzer hat nur das Halterecht). Der Eigentümer kann jederzeit wieder auftauchen und den Hund zurückfordern (wobei man ihm dann jedoch die Kosten in Rechnung stellen könnte), und auch die Ummeldung in der Heimtierdatenbank wäre de facto unmöglich. Hat jemand einen ähnlichen Fall schon einmal erlebt und was habt ihr gemacht? Wer kann einen Rechtsanwalt zur Beratung in Wien empfehlen?
Ich habe bereits mit einem Juristen von der Tierschutzombudsstelle sowie mit dem Veterinäramt/MA 60 telefoniert, von dort kamen die Auskünfte, aber ich möchte noch weitere rechtliche Auskunft einholen. Danke!
ich bin auf der Suche nach Empfehlunge für ein Anwalt in Wien, der sich gut in Tierrecht, Halterecht bzw Zivilrecht auskennt.
Es geht um einen Hund, der vor sieben Monaten privat und ohne schriftliche Vereinbarung von seinem Eigentümer zu einer Pflegestelle gebracht wurde, um ins Ausland zu reisen, sich dann jedoch nicht mehr gemeldet hat und bis heute unklar ist, wo er sich befindet. Alle Versuche zur Kontaktaufnahme waren erfolglos. Die Pflegestelle würde den Hund jetzt gerne weitervermitteln, da sie sich nicht mehr darum kümmern kann, jedoch ist die Lage rechtlich schwierig. Ich habe vom Veterinäramt die Auskunft bekommen, dass der Eigentümer weiterhin Eigentümer bleibt (die Pflegestelle oder der neue Besitzer hat nur das Halterecht). Der Eigentümer kann jederzeit wieder auftauchen und den Hund zurückfordern (wobei man ihm dann jedoch die Kosten in Rechnung stellen könnte), und auch die Ummeldung in der Heimtierdatenbank wäre de facto unmöglich. Hat jemand einen ähnlichen Fall schon einmal erlebt und was habt ihr gemacht? Wer kann einen Rechtsanwalt zur Beratung in Wien empfehlen?
Ich habe bereits mit einem Juristen von der Tierschutzombudsstelle sowie mit dem Veterinäramt/MA 60 telefoniert, von dort kamen die Auskünfte, aber ich möchte noch weitere rechtliche Auskunft einholen. Danke!