Darf ein Tierheim einen fast vermittelten Hund an Vorbesitzer zurückgeben

JeSch

Neuer Knochen
23.07.15 Besuch im Tierheim Frankenberg, mein Freund und ich waren auf der Suche nach einem Kinderfreundlichen Hund. Interesse an einer 1,5 Hündin, von der uns die Tierheimleiterin abgeraten wurde, da nicht Kleinkinderverträglich. Uns wurde dann angeboten mit einer 10jährigen Dalamtinermixhündin unverbindlich Spazieren zugehen. Nachdem uns gesagt wurde, dass die Hündin einen Tumor in den Milchleisten hatte und diese entfernt wurden und dass Lungen und Lymphen frei davon sind aber niemand sagen kann ob der Tumor wieder kommt und dass die Hündin aufgrund der unsicheren Prognosse und evt anfallenden Ta-Kosten und ihrem Alter ohne Schutzgebühr abgegeben würde. Nach dem Spaziergang waren mein Freund und ich entschlossen, der Hündin ein schönes Restleben bei uns zu ermöglichen, die hat uns von ihrer Art so überzeugt dass wir ihr eine Chance geben wollten. Diese entscheidung teilten wir der Leiterin mit, diese sagte wir sollten einen Probepflegevertrag machen um 10 Tage zu testen ob daheim auch alles mit der Hündin passt und dann ihr mitzuteilen, wie wir uns entscheiden. Nachdem der Vertrag unterschrieben war, fuhren wir mit der Hündin heim. Jeder Tag mit ihr festigte den Entschluss sie fest zu übernehmen. Montag den 31.09 rief ich im Tierheim an, um mitzuteilen, dass wir die Hündin gerne fest übernehmen würde und machte mit der Leiterin aus, das wir den Samstag 5.9.15 vorbei kommen würden um den Festvetrag zu unterschreiben. Samstag den 5.9.15 kammen wir gegen 17Uhr im Tierheim an und wurden von der Leiterin schon erwartet. Diese teilte uns dann mit, dass der zweite Ta Befund gekommen sei und dass die Hündin noch Krebs hat und keiner Sagen kann, wielange die Lebensdauer ist und welche Kosten noch auf einen zukommen und dass die letzte OP schon 500 Euro gekostet hätte. (dies hörte sich an, als ob die glaubte dass wir nicht in der Lage wären solche Kosten tragen zu können, da die Hündin umsonst abgegeben worden wäre) und dass die Leiterin es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren könnte uns den Hund unter solchen Umständen zu überlassen, besonders weil ich im 6.Monat Schwanger bin und es für mich und das kleine nicht gut wäre, wenn die Hündin in den nächsten Monaten bei uns gestorben wäre. Und da die Vorbesitzer sich einmal pro Woche telefonisch nach der Hündin erkundigt hätten und die Leiterin denen von dem Befund erzählt hatte, wollten die Vorbesitzer die Hündin wieder haben um ihr einen schönen Restlebensabend zu gewären. Daraufhin mussten wir schweren Herzens die Hündin im Tierheim lassen und hatten nicht mal die Chance uns richtig von ihr verabschieden zu können, was meinem Freund und mir das Herz brach, da wir nie damit gerechnet haben, die Hündin wieder hergeben zu müssen. Sie hat sich innerhalb der zwei Wochen so sehr an uns gewöhnt bzw wir uns an sie und wir nicht mal telefonisch vorgewarnt wurden. Es wäre uns leichter gefallen, mit dem Wissen zu leben, dass das Ende der Hündin naht und uns ins Ruhe von ihr verabschieden zu können bzw sie auf ihrem letzten Weg zu begleiten. Als jetzt damit leben zu müssen, nicht zu wissen wie es der Hündin geht bzw ob sie es genauso gut wie bei uns hat, wo die im absoluten Mittelpunkt stand und überall dabei sein durfte. Nicht zu wissen, ob alles für sie getan wird usw. Mich plagen seit samstag Albträume und ich komme mit diesem unerwarten, abrupten Abschied überhaupt nicht klar. Fragen:Ist dies Rechtes, dass ein fast vermitteltes Tier wieder an Vorbesitzer zurückgegeben wird obwohl die es in ein Tierheim abgeben haben? Und das die Vorbesitzer nicht mal gemerkt haben, dass die Hündin einen Gesäugetumor hat, der wurde es im Tierheim festgestellt? Das spricht ja nicht unbedingt für einen Verantwortwortungsvollen Umgang mit dem Tier. Muss ein Tierheim nicht eigentlich zu m Wohle des Tieres entscheiden? Mein Freund und ich waren uns über alles total im Klaren sprich zukünftige TA Kosten, geringe Lebensdauer usw und waren Bereit dies alles auf uns zu nehmen. Für uns war/ist die Hündin ein Familienmitglied und keine Sache. Hatten schon mit einem TA abgesprochen, wie oft wir in welchem Abstand zu Kontroll Untersuchen kommen sollen etc. Gibt es irgendeine Chance dass wir die Hündin wieder zu uns holen können? Hätte uns das Tierheim, nicht vorher telefonisch über den Befund informieren müssen bzw das wir uns darauf vorbereiten müssen, die Hündin wieder abgeben zu müssen?
 
Oh je, das tut mir leid für euch. :(
Ich denke, wenn der Hund nur FAST vermittelt war und nur "auf Probe" bei euch, ist es nicht unrecht, ihn an jemand anderen zu geben. Es war ja noch kein Vertrag unterschrieben, dass ihr den Hund fix bekommt, sondern nur eine mündliche (unverbindliche) Zusage. Und wenn der Hund vom Vorbesitzer freiwillig abgegeben wurde und nicht wegen irgendwelchen Beanstandungen beschlagnahmt wurde, dürfte eine Rückvermittlung auch kein Problem sein.
Ich bin da aber keine Expertin, weiß also nicht, ob das so stimmt.
Das Vorgehen vom Tierheim war auf jeden Fall daneben, ich finde auch, dass man euch zumindest hätte vorwarnen müssen (rein menschlich gesehen, nicht rechtlich). Das ist echt fies, wenn euch erst Hoffnung gemacht wird und ihr alles plant und überlegt und euch dann einfach so kurz vor der Übernahme mitgeteilt wird, dass es doch nichts wird.

Vielleicht hilft es, wenn du dich mit der Tierheimleiterin noch mal zusammensetzt und ihr sagst (ohne sie anzugreifen oder ihr Vorwürfe zu machen), dass die Situation für dich total blöd war. Das bringt dir zwar nicht den Hund zurück, eine Aussprache könnte dir aber helfen, das Ganze besser zu verarbeiten. Und vielleicht kannst du mit ihr ja einen anderen Hund finden?

Ich weiß nicht, ob dir das irgendwie hilft...
Ich wünsche dir auf alle Fälle alles Gute.
 
Was mir noch eingefallen ist: Bei unserem örtlichen Tierheim dürfen Schwangere generell keine Hunde adoptieren. Warum genau, weiß ich nicht, vermute aber, dass man den Leuten einfach nicht zutraut, sich nach der Geburt weiter um den Hund zu kümmern, weil der Familienzuwachs doch vieles verändert (im Tierschutzkurier stand nur, dass auf Grund der bisherigen Erfahrung Hunde nicht mehr an Schwangere vermittelt werden).
 
Das ist natürlich traurig. :(
Aber ich würde sagen der Zeitpunkt ist eher ungünstig ein neues Familienmitglied aufzunehmen. Euer Leben wird sich bald auf den Kopf stellen und dann steht die Hündin nicht mehr im Mittelpunkt. ;)
Für eine alte, krebskranke Hündin, die mit Sicherheit eh schon gestresst ist vom Verlust des Besitzers, Tierheim, etc. ist ein neues Zuhause, wo kurz darauf ein Baby zur Welt kommt, wahrscheinlich nicht grad das Richtige. Das ist nicht böse gemeint aber überleg dir mal was das für die Hündin bedeutet. Und dann hast du eh schon genug mit deinem Baby zu tun und musst der Hündin beim Sterben zu sehen. Ist für dich und den Hund nicht optimal. Ein alter, kranker Hund sollte in Ruhe und Geborgenheit sterben dürfen. Vielleicht hat das die Tierheimleiterin auch so gesehen und wollte euch das nicht so sagen.
Kopf hoch, ihr findet sicher den passenden Hund aber lasst vorher mal euer Baby zur Welt kommen und Ruhe einkehren. :)
 
Es fällt mir schwer zu glauben, dass das TH aufrichtig und umfassend informiert hat.
- Der Vorbesitzer hat sich 1 x / Wo telefonisch erkundigt ? - Warum hat der den 10 jährigen Hund denn überhaupt hingebracht ? - War der Hund freigegeben oder nicht? Übernimmt derjenige jetzt die TA Kosten oder darf die Allgemeinheit (Spender?) zahlen? ...

Wenn es so war wie beschrieben, war die Vorgangsweise des TH sicher nicht korrekt (wir kennen aber nur deine Darstellung), "rechtlich" hast du aber - glaube ich - kaum Chancen.

Ich hoffe, dass das Wohl der Hündin im Vordergrund steht und sie ihre letzte Zeit bestmöglich verbringen darf.
Ich hoffe, dass ihr den passenden Hund findet, der euer Leben bereichern wird.
 
Die Hündin war auf Probezeit - also hergeborgt praktisch und damit noch das Eigentum des TH. Rechtlich kann man da nichts machen. Menschlich gesehen eine unsaubere Aktion. Ich wäre wahrscheinlich stinksauer. Meinen ersten eigenen Hund holte ich mir als ich um die 5 - 6 Monate schwanger war. Dieser Hund bekam die Spaziergänge seines Lebens. War ja fad in der Karenz. Alle Arbeiten, hingehen kannst eh nirgends, no was bleibt: ausführliche Spaziergänge und allein is fad. So hatte ich meinen Begleiter und zu dritt wars auch schön im Wald rum zu gondeln.
Also daher Schwangerschaft sollte wirklich kein Hindernis sein. Das ist eigentlich Diskriminierung wenn mir aufgrund dessen etwas vor enthalten wird.
 
Also daher Schwangerschaft sollte wirklich kein Hindernis sein. Das ist eigentlich Diskriminierung wenn mir aufgrund dessen etwas vor enthalten wird.

Und die nächste Dame verwandelt sich in eine unbewegliche Kugel oder bringt eine überempfindliche Frühgeburt zur Welt, derentwegen dann ein alter, kranker Hund auf ärztliche Anordnung wieder weg muss.

Erst das Kind. Ich würde mal meinen, wenn man im Sinne späteren Berufserfolgs die ganze Prä-Kindergarten-To-Do-Liste abarbeitet, ist man eh genug gefordert. Dann ist da noch der rasche berufliche Wiedereinstieg.... Und daneben noch ein sterbender Hund?

Ich anstelle des Tierheims hätte von Haus aus abgewinkt.
 
Schwangerschaft/Baby und sterbenskranker Hund ist eine schlechte Kombination, das sehe ich auch so.
Aber: Dem Tierheim war ja bekannt, wie es um die Gesundheit des Hundes steht und dass niemand sagen kann, ob und wann der Krebs zurückkommt. Daher wäre es besser gewesen, von vorn herein einen kinderverträglichen, gesunden Hund zu suchen und von vorne herein dringend von einem Hund mit so einer ungewissen Prognose abzuraten. Aber dann an dem Tag, wo eigentlich nur noch der Vertrag unterschrieben werden soll sagen, dass es jetzt doch nichts wird, finde ich auch nicht ok. Da hätte man einfach besser beraten sollen, finde ich.
 
Was ich bei dieser Geschichte nicht ganz verstehe ist, dass es doch normal ist, wenn jemand seinen Hund bei einem TH abgibt, dass er eine Verzichtserklärung unterschreibt. Ist es eine behördliche Abnahme, so gibt es da einen Bescheid darüber, dass der ehem.Besitzer kein Anrecht mehr auf den Hund hat. Ist es ein Fundhund, so darf der nach 30 Tagen vermittelt werden.Meldet sich ein Besitzer später, so hat er das Recht auf seinen Hund verwirkt.
Irgendwie ein wenig komisch für mich die Gschicht.
 
blue-emotion, so kenn ich das auch. Hat ihn der Vorbesitzer jedoch nur in Pflege(?) ins Tierheim gegeben, dann muss er 1. die Kosten dafür tragen und 2. wäre es erst gar nicht zu einem "probewohnen" gekommen....
 
Das Tierheim wird den Hund wohl offiziell an den vorherigen Besitzer vermittelt haben, so, als ob es sich um einen "neuen Besitzer" handelt. Und diesen dann einfach den anderen Interessenten, sprich JeSch vorgezogen haben. Mich würde aber auch interessieren, warum der Hund in erster Linie im Tierheim abgegeben wurde. Und warum das Tierheim diesen ehemaligen Besitzer, der den Hund ja schon einmal weggegeben hat, offenbar für so viel geeigneter hält.
Aber vielleicht war die Schwangerschaft wirklich der Grund (und der einzige Grund), warum der kranke Hund nicht an JeSch vermittelt werden konnte und die Rückgabe an den alten Besitzer bedeutete für das Tierheim dann einfach einen Hund weniger mit der Gewissheit, dass der alte/neue Besitzer weiß, worauf er sich einlässt. Aber das sind nur Spekulationen...
 
Was ich bei dieser Geschichte nicht ganz verstehe ist, dass es doch normal ist, wenn jemand seinen Hund bei einem TH abgibt, dass er eine Verzichtserklärung unterschreibt.


Ja, und?
In der steht nicht, dass er den Hund nie wieder halten darf.

Auch bei Abnahmen geht der Hund bei Gefahr im Verzug erstmal ins TH. Man sieht allerdings oft genug, dass die Hunde dann wieder an den Besitzer zurück gehen (müssen).
 
Ja, und?
In der steht nicht, dass er den Hund nie wieder halten darf.

Auch bei Abnahmen geht der Hund bei Gefahr im Verzug erstmal ins TH. Man sieht allerdings oft genug, dass die Hunde dann wieder an den Besitzer zurück gehen (müssen).


Naja, erst gibt man einen Hund ab, unterschreibt eine Verzichtserklärung und dann will man den Hund wieder haben.... Aber hallo, da klinkt es bei mir echt aus, das kanns nicht sein bitte!
 
Naja, erst gibt man einen Hund ab, unterschreibt eine Verzichtserklärung und dann will man den Hund wieder haben.... Aber hallo, da klinkt es bei mir echt aus, das kanns nicht sein bitte!


Wennst dich z.B. entscheiden musst, zwischen Pflege für deine Mutter und den Rechnungen für den krebskranken Hund, dann kann es durchaus sein, dass du du dich dafür entscheidest, deiner Mutter ein Altern und Sterben in Würde zu bieten und zu versuchen, dass du für die Erhaltung deines Tieres jemanden suchst, der diese finanziell tragen kann. Stirbt deine Mutter dann doch recht unvermittelt kann es durchaus sein, dass du wieder für den Hund sorgen kannst. Oder das Tierheim versucht jemanden zu finden, kommt dann aber doch zum Schluss, dass es besser ist, die Behandlungen für den Hund zu zahlen, die sie auch zahlen müssten, wenn er im Zwinger sitzt, ihn aber in wesentlich besserer Umgebung unterzubringen. Zum Bleistift. Die Geschichten im Tierschutz sind so mannigfaltig, dass eine "Ferndiagnose" echt sinnfrei ist. Wäre der Vorbesitzer so schrecklich gewesen, wäre der Hund nur zurückgekommen, wenn es von den Behörden so verfügt worden wäre - und auch dann kann man dem TH keinen Vorwurf machen.

Ich für meinen Teil finde jedenfalls, dass in der Regel gerade für einen alten Hund, der gewohnte Besitzer und die gewohnte Umgebung ein wesentlich besseres Umfeld sind, als unbekannte Personen, die in absehbarer Zeit noch ein Neugeborenes haben werden. (Von potentiellen Problemen in und nach der Schwangerschaft mal ganz abgesehen.)
 
Haflingerin;2620942 Also daher Schwangerschaft sollte wirklich kein Hindernis sein. [B schrieb:
Das ist eigentlich Diskriminierung wenn mir aufgrund dessen etwas vor enthalten wird.[/B]

Verzeihung für mein OT, aber ich möchte hierzu gerne meine eigene Erfahrung einbringen:

Du bevor ich mein Kind bekam, hatten wir schon jahrelang 3 Katzen, die unser ein und alles waren. Damals hatte ich es immer verwerflich gefunden, wenn ich gelesen habe - gebe meinen Hund, Katze, wegen Geburt meines Kindes ab. Ich habe diese Menschen insgeheim verurteilt und wegen ihrer Herzlosigkeit verachtet, weil ich mir nie vorstellen konnte, im Falle einer Geburt eines Kindes, so denken oder handeln zu können.

Fakt ist, ich wurde schwanger, erkrankte in der Schwangerschaft an MS (wurde erst 4 Monate nach der Geburt erkannt) und es ging mir schleichend immer schlechter, bis ich kaum mehr gehen konnte und überall Taubheitsgefühle hatte. Ich erwähne das aber jetzt nur so nebenbei, denn während meiner Schwangerschaft hatten sich meine Gefühle zu unseren Katzen, trotz meiner Probleme nicht verändert.

Nach der Geburt bekam ich aber eine postnatale Depression (was ich damals aber nicht wusste) und fühlte mich u.a. unfähig den Katzen die Betreuung und Zuneigung, die sie immer gewohnt waren, zu geben. Ich versorgte sie natürlich, aber sie "liefen" viele Monate für mich nur so nebenbei her". Nur meine Liebe zu ihnen und mein eisernes Verantwortungsgefühl, hat mich damals von dem Gedanken sie wegzugeben abgehalten!

Und ich glaube, dass es so gar nicht wenige Frauen gibt, die nach einer Geburt (psychische) Probleme bekommen und deren Tiere darunter leiden.

Du hast es gut gehabt, dir ist nicht so ergangen.

Trotzdem trifft es deine Bemerkung "Das ist eigentlich Diskriminierung wenn mir aufgrund dessen etwas vor enthalten wird" wohl nicht ganz, wenn man (z.B. aus erwähnten möglichen Gründen) Schwangeren keine Tiere vermitteln möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es tut mir leid das es bei dir eine so schlimme Situation wurde.
Rechtlich gesehen ist es trotzdem eine Diskriminierung.
Um eine unmittelbare beziehungsweise direkte Diskriminierung handelt es sich, wenn eine Person aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Verbotene Diskriminierungsmerkmale im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ....So stellt die ungünstigere Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts dar. (http://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/grundlagen/)
 
Man dürfte letztlich auch keinem in gebärfähigem Alter - womöglich noch mit Kinderwunsch - einen Hund vermitteln, weil es aufgrund von Schwangerschaft oder Kleinkind sehr oft zu Hundeabgaben kommt ... Vielleicht sollte man überhaupt keine Hunde mehr abgeben, weil egal ob Student, Hausfrau, teilzeit berufstätig, vollzeit berufstätig, Rentnerin , arbeitslos - wer weiß schon wie das weitergeht ....

Ich wollte mal eine alte Hündin aus dem Tierheim adoptieren, die Paten hatte, die sie aber nicht aufnehmen konnten, weil Hundeallergie.... alles war geritzt ich wollte den Hund schon abholen, dann kam der Anruf, die Paten nehmen den Hund selbst .... theoretisch ein Happy End, ich fand dann eine andere alte Hündin alles paletti .... dann kam wieder ein Anruf aus dem Tierheim dass die besagte Münsterländerhündin aufgrund von ratet mal ? Allergie von den Paten wieder abgegeben wurde, der Hund war 14 und krank - ich konnte leider keinen dritten Hund nehmen .... diese Hündin ist im Tierheim allein und vergessen in einem Zwinger verstorben ... Ich frag mich bis heute wieso das Tierheim den Paten den Vorzug gegeben hat, die ja den Hund schon seit vielen Monaten nur regelmäßig besucht haben und immer erklärt haben dass sie ihn leider nicht aufnehmen können ....
 
Es tut mir leid das es bei dir eine so schlimme Situation wurde.
Rechtlich gesehen ist es trotzdem eine Diskriminierung.
Um eine unmittelbare beziehungsweise direkte Diskriminierung handelt es sich, wenn eine Person aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Verbotene Diskriminierungsmerkmale im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ....So stellt die ungünstigere Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts dar. (http://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/grundlagen/)


Na ich warte auf den Tag, an dem erkannt wird, dass Beschäftigungsverbote auch diskriminierend sind. :rolleyes:



Ad Wochenbettdepression: Ich hab mal nach der Häufigkeit gesucht, da kamen Ergebnisse zwischen 10-20% raus. Dunkelziffer wird wohl höher sein. V.a. was leichte Fälle angeht.
 
Na bumm.... ich weiß nicht wie die Statistik für mein Alter steht eine altersspezifische Krankheit zu bekommen, aber zwischen 10-20 % wird sie mittlerweile auch schon liegen ... sollte ich künftig nochmal einen Hund aufnehmen wollen, dann wohl besser nicht aus dem Tierschutz :rolleyes: und gebilligt wird das im Wuff dann wohl auch nicht mehr ... :D
 
Man kann es übertreiben.
Keine jungen Menschen: könnten finanzielle Probleme haben, zu unerfahren, nicht verantwortungsvoll, womögliche Familienplanung.
Keine Menschen mittleren Alters: können Job verlieren, könnten eine Trennung haben, wollen heiraten und Familie gründen, müssen Job mäßig umziehen, müssen womöglich einen nahen Verwandten betreuen, arbeiten zuviel.
Keine alten Menschen: könnten schwer krank werden, könnten Invaliden werden, könnten eine kurze Lebensspanne haben, müssen sich vielleicht um die Enkel kümmern, könnten dement werden usw.
 
Oben