jössas, mir ist das echt alles zu hoch
bin ich froh, dass ich mich mit dem Kram nicht mehr herumschlagen muss
du wirst dir wohl nach dem setterl, was hoffentlich ned so bald ist, doch wieder einen hund nehmen, oder?
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jössas, mir ist das echt alles zu hoch
bin ich froh, dass ich mich mit dem Kram nicht mehr herumschlagen muss
jössas, mir ist das echt alles zu hoch
D.h. jetzt definitiv:
* Habe ich in der Vergangenheit bereits einen Hund geführt, brauche ich gar nichts machen.
* Möchte ich BS, UO, GH, Fährte, Schutz... machen, muss ich die BH (bestehend aus Sachkunde, Verkehr + UO) ablegen.
* Möchte ich Agility machen, brauch ich nichts ausser dem Verkehrsteil absolvieren. (Kann mir jemand erklären, wieso man da keine Sachkunde braucht???)
* Komm ich dann doch drauf, dass außer Agility was anderes auch noch interessant wäre, muss ich Sachkunde und UO nach machen.
* Als Sachkunde kann auch der bereits absolvierte Wr. HFS angerechnet werden.
Korrekt?
Was ist (als Prüfungsleiter) zu tun, wenn ein Richter bezüglich einem dieser Punkte anderer Meinung ist?
Bei der BH beim Verkehrsteil muss man ja an einem fremden Hund vorbeigehen. Was ist, wenn man einen Hund hat, der genau diesen nicht mag und u.a. bellt? Hat man dann den Verkehrsteil nicht bestanden?
Was wäre, wenn man einen Hund übernimmt, der total schlechte Erfahrungen mit anderen Hunde hatte und man muss eine Prüfung ablegen? Kann man mit vermeintlich "aggressiven" Hunden zu einer Prüfung antreten?
(p.s.ich habe schon die Prüfung gemacht, aber eine Bekannte hat so einen speziellen Fall...)
Mein Verständnis der Dinge:
Ein Hund, mit dem man bis zum 31.12.2009 irgendeine Prüfung nach einem Reglement des ÖKV abgelegt hat (Agility, UO, Schutz, Obedience usw.), muß auch dann keine BH mehr ablegen, wenn er eine andere Sparte zusätzlich prüfungsmäßig absolvieren soll. Auch dann nicht, wenns vorher nur eine Agilityprüfung gewesen sein sollte.
Ein Hundeführer, der bereits mit irgendeinem Hund irgendeine Prüfung nach einem Reglement des ÖKV abgelegt hat (Agility, UO, Schutz, Obedience usw.), muß keine Sachkunde mehr absolvieren, aber diese alte Prüfung (oder eine davon) mittels dem alten Leistungsheft nachweisen, wenn er mit einem neuen Hund zu einer Prüfung aus den Bereichen UO, Schutz, Obedience, Breitensport antreten will. Jedenfalls muß er aber mit jedem weiteren neuen Hund die BH+ Verkehrsteil ablegen.
Wer mit einem neuen Hund nur Agility betreiben möchte, braucht nur den Verkehrstest zu machen.
Hab ich was vergessen?
LG, Andy
Brauche ich für die BH beim UO-Teil ein Kettenhalsband? Oder ist das schon abgeschafft? Bzw wie ist es dann beim Verkehrsteil, brauch ich da ein HB oder geht auch ein Geschirr? Kenn mich echt nimma aus
Nein brauchst Du nicht, weder für die UO noch für den Verkehrsteil. Kann auch Halsband oder Brustgeschirr sein.
Erst bei der BGH 1 ist ein Kettenhalsband vorgeschrieben.
Ui, danke für deine schnelle Antwort!!!
Ah supi, und für die GH dann auch, oder?
ja, für die gh ist in österr. auch ein eingliedriges kettenhalsband vorgeschrieben.
meinen ists eigentlich egal, die sind soundso alles gewöhnt. und im dichten fell klimpert auch das kettenhalsband nicht
Danke danke!!
Dem Sky ist es eh egal, ich wollt nur sicher stellen, dass ich die Verordnung richtig verstanden hab. Die einen sagten bei der BH brauch ichs schon, die anderen sagen wiederum nein. War einfach verwirrt, aber jetzt kenn ich mich aus, danke!
Uh weh!! Davor hab ich auch Bammel, dass ich sie irgendwo liegen lasse Aber ich stopf immer alles in eine Tasche, dann gehts.
Fürs Training möchte ich sie dennoch jetzt schon verwenden, einfach, dass er es mit Training verbindet. Ist ja auch wurscht, wenn ich sie schon bei der BH oben hab, oder?
Sky hat auf Ausstellungen eben auch ne Kette um und es juckt ihn nicht sonderlich, drum denk ich mal wird er bei der etwas dickeren Kette ned großartig rumzicken. Aber ich bin da generell ned so vorsichtig, er wirds überleben *g*
Ahhh da hast ja ein Glück gehabt mit dem Richter!!!
Glaub diese geflochtenen Halsbänder meinst du, oder? Die hat der Sky auch, verwende ich aber nur zum Spazieren gehen in Gebieten wo er ned an die Leine muss bzw auf Ausstellungen.