Artikel aus der VP Zeitung für Gemeinden

Ich hab heute schon an einer sehr "kreativen" Version meiner Grundstücks-Skizze gearbeitet, die wird meinen Frust über dieses Gesetz ein wenig reduzieren :D

Dauert noch eine Weile (schöpferische Pause), aber wenn sie fertig ist, werde ich die Skizze mal online stellen...allerdings mit ein paar schwarzen Balken, sonst fang ich mir eine Verwarnung ein :D:D:D
 
ja genau, ich fang jetzt an meinen garten zu vermessen und einen plan zu zeichnen. ich nehme mal an, dass unser zaun auch nicht hoch genug ist und meine hunde deshalb nicht mal mehr im garten ohne leine und beißkorb laufen dürfen. :rolleyes:
 
Oh Herr, lass es Hirn vom Himmel regnen und bitte lass es unsere Politker treffen!
Mein Wunsch für das Jahr 2010, wird allerdings nicht in Erfüllung gehen.

Bin zwar nicht betroffen, da ich in Wien lebe und keine "gefährlichen Kampfbestien" halte, aber es fängt so an und endet dann auch beim Mini Yorkie.
Was mich nur interessieren würde, was ist eigentlich wenn ich meinen Zweitwohnsitz in NÖ habe? Hund ist in Wien gemeldet, aber am WE in NÖ?
Für mich ist das sicher ein Grund nicht nach NÖ zu ziehen, denn man weiß ja nie in welchen Hund man sich mal verliebt und die Probleme brauch ich also wirklich nicht.
LG Ingrid
 
ich hab mir den Artikel jetzt nicht ganz durchgelesen, aber gilt es für alle Hunde??

weil wenn ja, dann kann sich mein Nachbar schon mal Gedanken machen, weil seine Einfriedung ist an der niedrigsten Stelle nur knapp 1 m hoch, der Hund (ein DSH) ist den ganzen Tag alleine!! im Garten (und auch ist bis 14 Uhr keiner da!!) und könnte dort locker drübersteigen!! noch hat er es nicht getan, aber schon jetzt trauen sich Leute dort nicht vorbei, weil er wie ein Geisteskranker zum Zaun fährt und bellt wie verrückt!!

Er ist definitiv das beste Beispiel dafür, wie Hundehaltung nicht ausschauen sollte und genau solche Leute bringen die anderen in Verruf und die Politker auf so absurde Gedanken :mad:
 
Der DSH ist wohl der letzte Hund, der auf die Liste kommt....betrifft den Herrn Nachbarn also nicht.
Aber falls er sich mal einen Hosentaschenhund wie den StaffBull zulegt, dann darf er auch Pläne vorlegen, Schulungen nachweisen, mindestens 64,-/Jahr zahlen, nicht mehr als 2 dieser Hunde halten, usw. ;)

P.S.: einzelne DSH kann es aber sehr wohl auch treffen, besonders wenn sie (wie ich dem Posting entnehme) oft mit weniger netter Absicht zum Zaun zischen...
 
ich hoffe er schafft sich nach diesem Hund keinen anderen mehr an, weil mir tut der schon leid :mad:

aber so wie ich den Artikel jetzt verstanden habe, trifft ihn zumindest die Einfriedung - die ist schlicht und ergreifend zu niedrig an wenigstens einer Stelle!! wobei er könnte überall drüber, nur an manchen Stellen müßte er dann halt runter springen, was für ihn aber sicher auch kein Problem ist :rolleyes: :cool:
 
Das ist in Art und Weise die verschärfte Version des Oö. HH Gesetzes...

Heißt: Musst den Hunde so verwahren, dass er aus eigenem Atrieb das Grundstück nicht verlassen kann. (Wie *streng* das gehandhabt wird, hab ich an anderer Stelle schonmal ausgeführt):rolleyes:
Auch das mit der verpflichtenden Haftpflichtbersicherung haben wir hier.
Bürgermeister ist der *Hundeverantwortliche* und so weiter ...

Gsd. haben wir hier NOCH keine Rassenliste..Aber was ja nicht ist ...:rolleyes:
 
§ 1a
Mitführen und Verwahren von Hunden
(1) Wer einen Hund hält oder in Obsorge nimmt, muss die dafür
erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu
führen oder zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet
oder unzumutbar belästigt werden können.
(2) Hunde dürfen ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder sonstigen
Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und
instandgehalten sind, dass die Tiere das Grundstück aus eigenem
Antrieb nicht verlassen können.

Dieses Gesetz besteht in Niederösterreich bereits seit der Novellierung 2002 und ist absolut nicht neu.
 
§ 1a
Mitführen und Verwahren von Hunden
(1) Wer einen Hund hält oder in Obsorge nimmt, muss die dafür
erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu
führen oder zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet
oder unzumutbar belästigt werden können.
(2) Hunde dürfen ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder sonstigen
Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und
instandgehalten sind, dass die Tiere das Grundstück aus eigenem
Antrieb nicht verlassen können.

Dieses Gesetz besteht in Niederösterreich bereits seit der Novellierung 2002 und ist absolut nicht neu.



Ich versteh auch nicht, was daran so schlimm sein soll....ich les hier immer nur, daß alle ihre Hunde immer super unter Kontrolle haben, daß "Tutnixe", die einfach herkommen, ganz schlimm sind, und jetzt ist es eine Zumutung, daß man seine Hunde so verwahren soll, daß sie nicht allein herumstreunen können :confused:
 
wenn du dir den artikel durchgelesen hättest, dann wüsstest du warum hier über zu zeichnende pläne gewitzelt wird.
 
Es ist immer sehr einfach, sich über angeblich mangelnde Intelligenz des Mitdiskutanden lächerlich zu machen, wenn man selbst obbensichtlich keine Argumente hat. Was ist so schlimm daran, seinen Hund so zu verwahren, daß er nicht ausbüchsen kann? Ob das jetzt durch eine Skizze belegt wird oder nicht, ist ja wohl nicht das Problem, weswegen hier gewettert wird, daß dieses Gesetz noch schlimmer sei als das in OÖ
 
Ob das jetzt durch eine Skizze belegt wird oder nicht, ist ja wohl nicht das Problem,


Aber NATÜRLICH ist genau DAS das Problem...solange NUR Halter von Listenhunden dieser Pflicht nachkommen müssen, aber das haben wir jetzt wirklich schon oft genug durchgekaut.

Eh egal, in meiner Skizze werden sie Einzelheiten sehen, die ihnen vermutlich weniger gefallen :D
 
es sagt ja hier niemand was dagegen, dass man seinen hund sicher verwahrt! :rolleyes:
es geht darum, dass sich jetzt jeder in seinen garten stellen MUSS, davon einen plan zeichnen MUSS und das kunstwerk bei seiner gemeinde abzugeben hat. sorry, aber das geht jetzt schon ins lächerliche. die gemeinde hat mehr pläne von meinem grundstück als ich, wenn sie will kann sie da gerne rein schauen. und wenn ihnen besonders fad ist, dürfen sie doch glatt bei meinem gartenzaun vorbeigehen und die höhe messen. :cool:
 
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