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Anonym.
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September 16, 2009 um 11:28 am #15707
Anonym
InaktivIn unserem Haus wohnen drei Hunde. Nur Kira soll ausziehen und unsere Wohnungsgenossenschaft Fluwog hat uns auf Abschaffung des hUNDES VERKLAGT !
Kennt jemand einen hundefreundlichen Vermieter in Niendorf oder Schnelsen der eine Wohnung für uns hat ! Denn KIRA bleibt !September 16, 2009 um 12:31 pm #37962Anonym
InaktivFrechheit!
Mit welcher Begründung denn? War die Hundehaltung zuvor genehmigt worden?
September 16, 2009 um 1:58 pm #37968Anonym
InaktivUNGLAUBLICH!!!
Kenn mich in der Gegend leider nicht aus, drück euch aber ganz doll die Pfoten, das ihr ganz schnell etwas neues, mit einem netten Vermieter findet.September 16, 2009 um 2:08 pm #37970Anonym
InaktivVersteh ich nicht ! Die anderen Hunde dürfen bleiben ?????
Kann ich nicht nachvollziehen !
Was wird denn als Grund angegeben ?September 16, 2009 um 2:08 pm #37971Anonym
InaktivUnd was ist mit den anderen Hunden?? Haben die einen anderen Mietvertrag als Ihr oder gehören diese Wohnungen einem anderen Eigentümer? Was sagt denn Euer Anwalt dazu?? Ich kenne mich in Eurer Gegend leider auch gar nicht aus – viel, viel Glück jedenfalls!!!
September 16, 2009 um 2:42 pm #37973Anonym
Inaktiv______________ “GEGENKLAGE!”______________
Nein, natürlich sooltest du dies ersteinmal nicht tun! 😉
FAKT IST JEDOCH,es gibt nach neuem, geändertem Mietgesetzt kein Verbot für die Haltung von Tieren – so auch Hunden und Katzen.
Voraussetzung ist: der Hund passt zur Wohnungsgröße (z.B. kein Bernhardiner in einer 1 ZKB) und belästigt (z.B. durch ständiges Bellen) keine Nachbarn.
Der Vermieter darf das “NICHT” verbieten – selbst entsprechende Klauseln im MV sind “UNWIRKSAM” !!!
Man sollte jedoch bedenken, dass es immer Ärger geben kann.
Ich würde den VM schriftlich darauf aufmerksam machen und ankündigen, dass Du ein Haustier (was auch immer) halten möchtest.
Allerdings kann der VM dann entsprechende Versicherungen (Tierhaftpflicht) verlangen und Du musst für alle etwaigen Schäden, die durch das Tier entstanden sind beheben bzw. dafür aufkommen.
Ein Tierhaltungsverbot würde in Deine Bedürfnisse und Deine freie Entfaltung eingreifen – aus diesem Grund wurden diese “Auflagen” aus Mietverträgen abgeschafft bzw. sind generell unabhängig davon wann der MV geschlossen wurde unwirksam.
Viele Vermieter wissen das – machens trotzdem – keine Sorge – unternehmen oder gar verlangen, dass das Tier wieder wegkommt kann er nicht !!!
Keine Sorge wegen einer Kündigung: DAS ist kein Kündigungsgrund – es würde von JEDEM Gericht abgeschmettert – da müsstest Du Dir schon viel mehr (z.B. Nichtzahlung der Miete, schwere Schäden in der Wohnung oder eben dauerhafte Belästigung durch das Tier) zu Schulden kommen lassen !!Siehe auch:
Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 340/06) hat entschieden, dass Mietervertragsregelungen, die die Tier- oder Haustierhaltung ausnahmslos verbieten, immer unwirksam sind. Es reicht nach Ansicht der Karlsruher Richter auch nicht aus, im Mietvertrag ausdrücklich eine Ausnahme für Ziervögel und Zierfische zuzulassen. Auch eine derartige Vertragsklausel benachteiligt den Mieter unangemessen. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass Kleintiere immer erlaubt sind. Von Kleintieren sind in der Regel keine Beeinträchtigungen der Mietsache und keine Störungen Dritter, also Nachbarn zu erwarten. Die Haltung derartiger Tiere gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Neben Ziervögeln und Zierfischen gehören zu diesen Kleintieren Hamster, Schildkröten etc., also Tiere, die ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Kleintiere darf sich der Mieter immer anschaffen – egal, was im Mietvertrag steht. Der Vermieter kann derartige Kleintiere weder verbieten, noch hängt die Haltung von seiner Erlaubnis ab. Welche Konsequenzen das Urteil für Mieter hat, die eine Katze oder einen Hund halten wollen, bleibt abzuwarten. Zwar haben in der Vergangenheit einige Gerichte bereits geurteilt, dass Katzen oder kleine Hunde wie Kleintiere zu behandeln sind. Das bestätigte der Bundesgerichtshof aber nicht. Er ließ auch offen, ob die Haltung von größeren Tieren zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört. Nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes muss die Zustimmung des Vermieters nicht nur eingeholt werden, wenn laut Mietvertrag die Hunde- oder Katzenhaltung von einer Erlaubnis des Vermieters abhängig ist, sondern auch wenn der Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung enthält oder die Tierhaltungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist.
Info von
>> Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund e. V.Also….wende dich umgehend an den Mieterschutzbund!
>Suzanne<
September 16, 2009 um 3:11 pm #37980Anonym
InaktivLeider ist es trotz dieser gesetzlichen Lage schwierig mit Hund und Wohnung. Ich hab mir jetzt für meine neue Wohnung die Hundehaltung im Mietvertrag trotzdem nochmal schiftlich genehmigen lassen.
Generell ist das eine ziemlich beschi** Situation. Ihr möchtet sicherlich nicht nachher noch einen Spießroutenlauf machen müssen, nur weil ihr weiterhin einen Hund haltet :(.September 17, 2009 um 1:06 am #38038Anonym
InaktivHey Babybär, du zitierst doch selbst, dass man sich für Hunde auf jeden Fall vorher eine Erlaubnis holen muss, da diese Kleintierregelung generell erstmal nur für Tiere gilt, die in geschlossenen Gefäßen untergebracht sind. Für Hunde und Katzen gibt es leider noch keine eindeutige Regelung. Wenn es also für Kira keine Erlaubnis im Vorfeld gab, dann wird es wohl schwer werden, die Interessen durchzusetzen. Auch die Tatsache, dass weitere Hunde in dem Haus wohnen, legitimiert nicht die Haltung einer zusätzlichen Kaltschnauze. So argumentieren Vermieter gerne damit (durchaus nicht zu Unrecht), dass je mehr Hunde im Haus wohnen, umso mehr Stress kann es geben. Ein Hund im Haus dulden die meisten Mieter, bei zweien werden sie durchaus schon unwirsch und wenn sie dann nur noch von Hunden umzingelt sind, fangen die Beschwerden erst richtig an.
Solange noch kein eindeutiges Urteil dahingehend durch ist, wird es wohl weiterhin Ermessenssache sein, ob Hunde erlaubt sind oder nicht.
@Kira: ich kann dir nur empfehlen, dich mal bei deinen Nachbarn zu erkundigen, wie sie zu euch stehen. Mögen sie Kira? Stört sie sie nicht? Lass dir von deinen Nachbarn bestätigen, dass es mit ihr noch nie Ärger gab und dass sie auch keine Angst vor ihr haben oder ähnliches. Vielleicht überzeugt das den Vermieter ja davon, dass sie bleiben darf. Ich denke mit einer Klage wirst du nicht weit kommen, wenn du dir im Vorfeld keine Erlaubnis geholt hast, deine Süße zu halten. ;( -
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