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Anonym.
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Januar 6, 2009 um 8:08 am #15234
Anonym
InaktivHallo Hundefreunde, wer kann mir denn weiter Helfen? Ich hatte lange Zeit den Wunsch einen Hund zu halten aber wie ich heraus bekam will der # Vermieter keinen Hund in seinem 8 Parteien Haus haben. Da die die Ruhe der Mieter stören könne usw.. Jetzt habe ich mir trotzdem den Jack-Parson-Russel bei dem Züchter bestellt und bekomme ihn in einer Woche.! Was kann der Vermieter denn dagegen tun? Mit einem GdB 50% Behinderung denke ich auch meine Gesundheitliche Probleme zu mildern. Vielen Dank für für eure Beiträge…..
Januar 6, 2009 um 8:43 am #23110Anonym
InaktivIch fürchte, du kannst nicht wirklich viel machen. Der Vermieter hat das Recht Haustiere zu verbieten (ich glaube gängige Kleintiere dürfen generell ohne Erlaubnis gehalten werden). Hunde bedürfen eigentlich immer einer Zustimmung des Vermieters. Wenn du vorher schon mit ihm gesprochen hast und er deine Bitte ablehnte, wieso bestellst du dann dennoch einen Hund? Der Vermieter kann von dir verlangen, dass du den Hund wieder abgibst oder aber er kündigt dir den Mietvertrag. Hier mal zwei Links:
[URL=http://www.geraldgroos.de/Recht/der_hund_in_der_mietwohnung.htm]http://www.geraldgroos.de/Recht/der_hund_in_der_mietwohnung.htm[/URL][URL=http://www.anwalt-tip.de/artikel,Tierhaltung%20in%20einer%20Mietwohnung,1005.htm]http://www.anwalt-tip.de/artikel,Tierhaltung%20in%20einer%20Mietwohnung,1005.htm[/URL]
Wenn du einen fähigen Anwalt bzw. Arzt hast, solltest du versuchen über die Schiene mit deiner Behinderung das zu regeln. Allerdings müsste dir dabei ein Arzt attestieren, dass ein Hund dein körperliches/geistiges Wohlbefinden erheblich steigern kann.
Ich wünsche dir viel Glück
Januar 13, 2009 um 3:58 pm #23237Anonym
Inaktivich verstehe deinen wunsch einen hund zu halten.aber wenn du tierlieb bist denke an den hund.sicher könntest du ihn vielleicht die erste zeit schaffen zu verstecken, damit keiner merkt das du doch einen hund hältst.irgendwann kommt es aber raus.bist du dann bereit mit dem hund auszuziehen?oder wird er dann einer der armen tiere die wegen unüberlegtheit im tierheim landen?das fände ich mehr als traurig.noch was:ich weiß ja nicht welcher art deine behinderung ist.ich hoffe du weißt auf was du dich mit der rasse einlässt.auch wenn sie klein sind, sind sie nicht ohne.sie brauchen klare linien und extrem viel bewegung.
Januar 14, 2009 um 1:30 pm #23252Anonym
InaktivIch hab mal in in einem urteil gelesen ,weiss leider nicht mehr wo!
Also da hat der Richter einen Yorkerterrier
als erlaubt erklärt ,da man laut der größe es als “kleintier” ansehen kann.
Und die sind immer erlaubt!Das hat auch unsere vermieterin gesagt.
Unser Großen Goldi hat sie erlaubt und bei unserer Shiz Tzu hat sie gesagt ,sie kann man als Katze ansehen also als Kleintier und wäre deswegen erlaubt.Februar 13, 2009 um 3:09 pm #23917Anonym
InaktivEs kommt auf die Instanz an, die die das Urteil verabschiedet hat. Amtsgerichtsurteile haben nur in der Stadt auch Gültigkeit und jeder Richter entscheidet anders. Ist Hundehaltung verboten ist dein Vermieter im Recht, dir zu kündigen, wenn du dir trotzdem einen holst. Hier auch nach zu lesen: [URL=http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk33_merkblatt-tierhaltung-mietwohnung.htm]Hamburger Mietverein[/URL]
Versuch doch mal mit deinem Vermieter zu reden. Vielleicht zeigt er sich einsichtig
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