nun habe ich auch infos zum freilauf in der dresdner heide.die sind leider nicht so toll.ich erhielt die infos am 09.01.09 vom umweltamt.und das ist folgendes: Die neue Rechtsverordnung des Landschaftsschutzgebietes “Dresdner Heide” ist seit 2008 in Kraft, so dass Hunde innerhalb des Schutzgebietes grundsätzlich anzuleinen sind – außer auf den ausdrücklich dafür ausgewiesenen Flächen/ Wegen. So lange diese Bereiche vor Ort noch nicht beschildert sind, erfolgt – bezogen auf das Freilaufen von Hunden – kein Vollzug der Rechtsverordnung. Auf Grund derzeitiger anderer Arbeits- und Aufgabenschwerpunkte im Forst (und auch auf Grund der momentanen Witterung) verschieben sich die Beschilderungen in das Frühjahr/ Frühsommer. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Sollte noch weiterer Klärungsbedarf bestehen, dann stehen Herr Schmidt von der Unteren Naturschutzbehörde (488 9428, e-mail: SSchmidt@dresden.de) und ich Ihnen (- gern telefonisch oder per Mail -) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Iris David
Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt
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