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Anonym.
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Februar 7, 2010 um 10:48 am #15346
Anonym
InaktivDer Sehbehinderte und Blinde ist mit einem gut ausgebildeten Blindenführhund viel selbständiger und unabhängiger unterwegs.Auch kann er / sie zu jeder Zeit seinen eigenen Bedürfnissen folgen und fühlt sich auch in fremder Umgebung viel sicherer und hat dadurch auch weniger Stress und kann sich so auch etwas leichter selbst orientieren. Blindenführhunde geben ein großes Gefühl der Sicherheit. Sehbehinderte und Blinde haben dadurch auch größere Lebensqualität und sind dadurch auch viel gesünder, da sie sich sehr viel im freien bei jedem Wetter aufhalten, da der Hund ja auch seine Geschäfte verrichten muss und darum sollte sich auch jeder Blinde und Sehbehinderte sich vor Anschaffung eines Blindenführhundes seine Gedanken machen und Erkundigen bei Blindenverbänden und Blindenführhundeschulen einholen.Darum auch hier ein Appell an alle Sehbehinderten und Blinden
Bitte beachten Sie bei der Anschaffung eines Blindesführhundes folgendeFragen:
1.Sind sie überhaupt ein Hundetyp?
2.Die Haltung eines Hundes sind sehr kostenintensiv( Tierarztkosten,Futterkosten,Haftpflichtversicherung, Sehr gut wäre eine Krankenversicherung, denn wenn man als Mindestpensionist nicht soviel Geld hat kann man sich unter Umständen eine Operation des Hundes nicht leisten. Aus diesem Grund ist es besser ein järlichen Betrag an die Hundekrankenversicherung zu bezahlen, denn man bekommt ja zwei doppelte Pensionen und da ist zum Beispiel der jährliche Tierarztbesuch sowie Haftpflicht und Krankenversicherung vom Hund drinn. Auch ich mache es so.
3.Wäre man auch bereit einen Urlaub zu verschieben, oder sogar ganz auf den Urlaub zu verzichten?
4.Ein Hund ist nicht immer einsetzbar (krankheits- oder stressbedingt).
5.Der Hund muss ausreichend bewegt werden.
6 Auch können Blindenführhunde maximal 10 Jahre “Dienst tun”, dann muss neues
7.Alte Tiere, die „in Pension gehen“, kann man wenn man möchte auch selbst behalten, oder sie werden in so genannten Patenfamilien untergebracht.
8.Kümmert sich jemand um meinen Hund,wenn ich mal nicht in der Lage sein sollte ( Unfall,Erkrankung Krankenhausaufenthalt und im schlimmsten Fall auch Tod ) ?
9.Ist mein Vermieter damit einverstanden,dass ich einen Blindenführhund halte? Wenn nicht,ziehe ich aus!
April 12, 2010 um 9:21 am #57740Anonym
InaktivIch stimme dir voll zu!
Man sollte sich als Sehbehinderter überlegen ob man sich einen Führhund anschafft und dies nur tun, wenn man wirklich ein Hundemensch ist.
Man darf ihn nicht nur als Hilfsmittel sehen, auch wenn mit Hund vieles einfacher ist.
In erster Linie ist auch ein Führhund HUND UND FAMILIENMITGLIED!L.G. Anja
Mai 20, 2010 um 11:53 am #60510Anonym
InaktivWürde alles bei mir zutreffen was Sly geschrieben hat.Aber 1. ich bin noch nicht komplett Blind und möchte deshalb niemandem den Hund wegnehmen der auf ihn angewiesener ist als ich und 2. Übernimmt bestimmt nicht die Krankenkasse die Kosten(für Anschaffung sowie Ausbildung) des Hundes.
Mai 20, 2010 um 1:18 pm #60524Anonym
InaktivHier ist ein Link zu einem Urteil, wann ein blinder bzw. ein Versichter mit wenig Restsehkraft einen Blindenführhund bekommt. Allerdings steht hier nicht, wie hoch die Restsehkraft maximal sein “darf”. Das Langstocktraining ist Voraussetzung, auch von Seiten des Vereins, der die Hunde ausbildet.
[URL=http://]http://www.einblick.dgb.de/urteile/2008/03/urteil01.htm/[/URL]
Mai 20, 2010 um 1:22 pm #60526Anonym
InaktivDanke Lieselotte,für den Link 🙂
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