- Dieses Thema hat 7 Antworten und 6 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 Jahre von
Anonym.
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Februar 18, 2010 um 11:41 pm #15315
Anonym
InaktivHir füge ich vorraussichtlich hinzu:
Ich hoffe das diese BESTIE gefast wird! 👿“17.02.2010.Fahndung”:
Hund erhängt in Pasewalk (aho) –
Ein bisher unbekannter Täter hat in Pasewalk im Landkreis Uecker-Randow in Mecklenburg-Vorpommern einen ca. zwei Jahre alten Mischlingsrüde mit einem Strick an einem Holzpfahl ( ca. 1,40 m groß ) erhängt. Der getötete Hund trug einen Würger sowie einen Maulkorb aus Nylon, der zerrissen war.Der Hund eines Spaziergängers hatte den Kadaver am Ufer der Uecker (Höhe Kunstgarten) erschnüffelt und dann angeschlagen. Die hinzugezogene Amtstierärztin legte als Todeszeitpunkt den Vormittag des 16. Februar 2010 fest.
Bei der Begutachtung der Örtlichkeit konnte ca. 200 m entfernt unter der Ueckerbrücke ein Leinensack gefunden werden, der am oberen Ende mit einer Hundeleine verknotet und am unteren Ende aufgerissen war. Offensichtlich ist der Hund damit zum Ort der Gräueltat gebracht worden und sollte vermutlich erst ertränkt werden, so die Polizeidirektion Anklam.
Die Polizeidirektion Anklam hofft, dass aufmerksame Spaziergänger oder Hundefreunde aus Pasewalk eventuell irgendetwas gesehen bzw. bemerkt haben, um den Tierquäler ausfindig zu machen.
“WER AUCH IMMER DORT LEBT……HÖRT EUCH UM UND/ODER INFORMIERT AUCH ÜBER UNWICHTIGSTE DETAILS!”
_____________________________________________________________________________________________________WAS DU NICHT WILLST DAS MAN DIR TU
DAS FÜG’ AUCH NIEMAND ANDER’N ZU!
WAS WÜRDE ICH MIT DEM/DEN TÄTER/N WOHL MACHNE!!!!!!! 👿
Februar 18, 2010 um 11:47 pm #54046Anonym
InaktivFebruar 19, 2010 um 12:15 am #54048Anonym
InaktivIM GESETZTESTEXT FÜR GERECHTE STRAFEN SOLLTE FESTGESETZT WERDEN:
§1.1.
“Diese Tierqäuler sollten zusammen in einen Raum, mit den zuvor um den Verstand gequälten Tieren ,um ihr Essen/Trinken kämpfen müssen!” 👿Februar 19, 2010 um 12:27 am #54050Anonym
InaktivWie grausam!!! 🙁 Wer tut sowas nur… Einige Menschen sollte ihren Lebensberechtigungsschein abgeben… Echt. Sich so an Tieren zu vergreifen und sie zu quälen und zu töten.
Das Gestz würd ich sogar voll vertreten!!!Februar 19, 2010 um 8:21 pm #54120Anonym
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BINFO AN EUCH:
Dieser Thread wurde ebenalls in den Beeich “HALTUNG” eingeordnet!Februar 20, 2010 um 10:35 am #54142Anonym
InaktivKranke Sch…e:
[quote]Michael W. kennt sich offenbar mit Hunden aus und wusste, dass man Jana nur das Maul, also nicht auch noch die Nasenlöcher, zukleben musste, um den Tod des Tieres herbeizuführen. So starb das Tier an einem heißen August-Tag an Überhitzung und Stress. Und das, [b]weil die bereits verletzte Hündin nicht schnell genug laufen konnte, als Michael W. eine Radtour mit dem angeleinten Tier unternehmen wollte.[/b][/quote]Der Typ unternimmt also ne Tour mit seinem Tier (was ja doch danach klingt, als würde er es mögen) und bringt es dann um, weil es nicht schnell genug ist? ?( X(
Februar 20, 2010 um 12:19 pm #54147Anonym
Inaktiv8o 8o Boa ist mir schlecht! Dass man sich auch immer alles bildlich vorstellen muss! 🙁
Ich finde 12 Monate trotzdem zu wenig! Das schlimme ist ja auch…die werden nur wegen Sachbeschädigung verurteit und nicht, weil sie ein Lebewesen umgebracht und gequält haben! Es muss sich dringend etwas an der Situation der Tiere vor dem Gesetz ändernFebruar 21, 2010 um 1:14 am #54181Anonym
Inaktiv[quote][quote_head]Zitat von Pebbels vom 20.02.2010 12:19[/quote_head]die werden nur wegen Sachbeschädigung verurteit [/quote]
Ich habe es schon mehrfach hier im Forum geschrieben: Die Sache mit der Sachbeschädigung ist zum Glück schon eine ganze Weile nicht mehr aktuell. Tierquälerei ist ein eigener Tatbestand: “Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.”
(Wikipedia)Wer ein Wirbeltier umbringt, der wird nicht mehr wegen Sachbeschädigung sondern wegen “Tötung von Wirbeltieren” angeklagt. Dahingehend ist das Gesetz tatsächlich geändert worden. Sollte eigentlich langsam mal angekommen sein, bei uns Tierhaltern 😉
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