___”Gefährliche Hunde dürfen 20-fache Steuer kosten”___
Gießen.
Die Steuer für gefährliche Hunde darf 20 Mal so hoch sein wie der normale Steuersatz. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen. Nach Auffassung des Gerichts hat die Steuer noch keine «erdrosselnde» Wirkung für den Hundehalter, da sie das Halten von gefährlichen Hunden nicht unmöglich, sondern allenfalls weniger attraktiv mache. Dieser Zweck sei jedoch legitim (Az.: 8 K 280/09 GI).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Hundehalterin ab. Die Frau hatte sich dagegen gewandt, dass sie für ihren Hund statt 30 Euro Hundesteuer jährlich 600 Euro zahlen muss. Ihre Gemeinde hatte zu dem höheren Steuersatz gegriffen, nachdem der Hund einen Nachbarn ohne Anlass gebissen hatte. Die Kommune stufte daraufhin das Tier als gefährlich ein. Das Verwaltungsgericht hatte keine rechtlichen Bedenken. Die Satzung der Gemeinde erlaube den höheren Steuersatz für Hunde, die «sich als bissig erwiesen haben».
Akltuell aus der “Frankfurter-News”
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Hab nur ich das jetzt richtig so verstanden ,daß besagter Hund …” 1.x auffällig wurde sowie besagte Verordnung “NUR” explizied für ihn gilt?”
Heftig, oder?!