Juli 17, 2008 um 6:50 pm Uhr
#21522
Inaktiv
Was noch interessant wäre: Hat er eine Maulkorbbefreiung (also für den Fall, dass er in einem Bundesland lebt, in dem “Kampfhunde” sowas generell zu tragen haben)? Normalerweise müsste sowas doch eigentlich mit einem bestandenen Wesenstest einhergehen. Aber selbst wenn er keine solche Befreiung hat und in einer Gegend wohnt, wo das als Auflage gilt, um sich derartige Hunde halten zu können: Müsste da nicht im Normalfall der Besitzer “nur” eine saftige Geldstrafe zahlen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Hund ins Tierheim soll, obwohl er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, außer mal ohne Maulkorb rum zu laufen. Armer Tropf.