#111149
Michaela Giersberg
Teilnehmer

Haben deine Eltern ihn beim Züchter gekauft oder haben sie “Kaufbelege”? Weil dann können sie sicher am besten sozusagen die Rausgabe des Hundes “einklagen”.
Das so ein Hin- und Her für den Hund nicht gut ist – ist ja klar. Vor allem wenn es so sein sollte, das dein Nochehemann den Hund nur will um dir zu schaden, das hat ja dann nichts mehr mit Tierliebe zu tun. Ansonsten kann man auch noch vor Gericht klagen wenn man glaubhaft nachweisen kann, das man die engere Bezugsperson ist und man auch nachweisen kann, das man für den Hund viel besser sorgen kann, ob es nun wegen der Zeit ist die der Hund alleine bleiben muss, oder ob man finanziell besser für ihn sorgen kann usw.
Auf jeden Fall sollte der Streß für den Hund schnellstmöglich aufhören und er sollte einen festen Wohnsitz haben!

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